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Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
Entstehung
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(149)Durchleuchtigkeit Pfaltzgraffen Philipps Wilhelmen als auch zu forderst dero HerrenVatters Fürstl. Durchl. mit Königl. Gnaden Vetterlichen geneigten Willen und allemguten bestendig zugethan. Signatum Regenspurg den 14. Februarii Anno 1637.N.10.Mandatum inhibitoriumContraPsaltz Newburg wider alle Thätlichkeiten ge-gen die Gülische Land-Ständen / rc.12. Maij Anno 1637.IR FERDINANDT der Dritte ꝛc. Entbieten dem (Titul &c.) Pfaltzgraff Wolffgang Wilhelm / Unsern Vätterlichen Willen /Käyserl. Gnad und alles Guts / Durchleuchtiger Hochgebohrner lieberVetter und Fürst, Demnach Wir uns nach tödtlichen Hintritt, deß Al-lerdurchleuchtigsten Fürsten und Herren / Herren Ferdinandt deß Ande-Ideren Römischen Kaysers, Unsers freundlich geliebten Herren und Vat-ters / Höchstseeligster Gedächtnus / der Regierung und Administration deß erledigtenRömischen Käyserthumbs / als ordentlich erwöhlt und gekrönter Römischer König zumkünfftigen Käyser in Gottes Nahmen unternommen und beladen / haben wir den Fuß-stapffen vorbesagtes unsers freundlichen geliebten Herren Vatters Christmiltester Gedacht-nuß und dessen friedliebenden Intention nachzufolgen Uns gäntzlichen vorgenommen undzu solchem Ende / was diesen unseren wohlgemeinten Vorsatz zuwider lauffen möchte.zeitlich abzuwenden Uns resolvirt und entschlossen.Wan wir dan glaubwürdig berichtet worden auch denen von D. L. und der Gü-lichen Ritterschafft / Land=Ständ und Außschuß gethanen Schreiben selbst verspührenmüssen daß allerhand Widerwertigkeit und Unwillen zwischen D. L. und denen LandStänden wegen eines in Unser und deß Heyl. Reichs Statt Cöllen von obgedachtenStänden gehaltenen Convents auch daselbst gemachten Schlusses / dan einer andern nachder Statt Düren beschehenen Außschreibung auch Verweigerung der Contribution, alsabgeschlagener Einnehmung Dr. L. dahin verordneten Convoy, endlich auch deß Hu-bert Bleymans Gülischen Pfennings=meister vorgenommenen arrests halber erwachsen.deßwegen beyderseits beschwerliche Klagen mit weit außsehenden Anhang einbracht seyndworden / auß welchen Anfängen und Principiis leicht eine newe Kriegs=Brunst in denenLänderen erweckt werden möchte / darunter dieselbige etliche Erbländer wohl gar erligen / odervom Heyl. Reich abgerissen werden konten / Uns aber als Römischen Kayser nach Außwei-sung unsers tragenden Kayserl. Ampts in alle weg obligen und gebühren thuet auff alle der-gleichen Begebenheiten und Zustand / dadurch dem Heyl. Röm. Reich und aller dessen Anverwandten getrewen gehorsamen Chur= und Fürsten und Ständen mehrer Nachtheil undSchaden zugezogen werden möchten / ein wachendes Aug zu haben / und bey diesen Güli-schen an dem trontier deß Röm. Reichs ligenden Fürsten=Thumben und Landen umb soviel mehr alle behutsame Obacht zu haben / weil auch an den angräntzenden derselben unterschiedliche Unser und deß Heyl. Reichs getrewer Chur-Fürsten und Ständen feindlichesKriegsvolck vorhanden / Als haben Wir zu Abwendung aller besorgenden weiteren Ge-fährlichkeiten Unser Kayserl. Inhibitoria Mandata nachfolgender Gestalt außgehen lassen wollen.Gebieten demnach D. L. auß Kays. Macht und wollen ernstlich / daß Sie gegen besagte Land=Stände / Ritterschafft und Unterthanen mit einiger Kriegs Gewalthätigkeitnit verfahren / viel weniger mit frembden Potentaten / oder Communen einige Bundnuseingehen / heimbliche oder offentliche Werbung vornehmen oder zu einiger Kriegsfassungschreiten / sondern an ordentlichen Recht / welches wir dan derselben nicht versagen werden /nicht begnuͤgen lassen. Im uͤbrigen lassen es wir bey Unseren allbereit zu Regenspurg inKrafft obberührter von unseren freundlichen geliebten Herren und Vatteren höchstseeligsterGedächtnus Uns ertheilten Pleniporentz sub dato den 14. nechst verwichenen MonateFebruarii gethaner Erklärung allerdings / und werden D. L. selbiger Erklärung und Ver-ordnung obliegender Schüldigkeit nach billig nachkommen / Jnmassen / Wir dan unsereebenmäßige Patenta an die Land=Ständ / Ritterschafft und Unterthanen besagten Hertzog.ThumbsT 3