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Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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(147)N.8.An die Güliſche Land⸗Ständ die Unterhaltungfür die daselbst liegende Soldatesca zu verschaffen. 7. Januarii 1636.Ferdinand / ꝛc.Jebe Getrewe / Nachdem die Notturfft erfordert daß zu Versicherung der8Fürsten-Thumb Gülich und Berg auch Besetzung der darinnen befindtlichenfurnehmsten Platz und Oerther von den in vorigen Jahren im Land geworbenengund seithero darin gehaltenen Volcks 2000. Man zu Fuß / und 300. Pferd indenselben unterhalten werden sollen / und daß vorgemelter Soldatesca die gehörige Noth-wendigkeit verschaffet werden. So befehlen Wir euch hiemit gnädigst / daß ihr euch inErstattung dessen nicht säumig noch widerig erzeigt / so wir Uns zu geschehen verlassen / undseynd Euch benebens sampt und sonders mit rc. Wien den 7. Januarii Anno 1636.N. 9.Copia Käyserlichen BescheidesFür Pfaltz-NewburgDen 14. Februarii Anno 1637.Er Römischen auch zu Hungarn und Böheimb Königlichen Majestät /Vnseren allergnädigsten Herren / ist in Krafft dero habenden und denHochlöblichen Chur=Fürstl. Collegio insinuirten Käyserl. Gewalts inUnterthänigkeit referiret und fürbracht worden / was Herr PhilipsSWilhelms Pfaltzgraffen bey Rhein Fürstl. Durchl. wegen dero Hn. Vat-tern Wolffgang Wilhelms Pfaltzgraffens bey Rhein / Fürstl. Durchl. inunterschiedlichen Puncten angebracht und gebetten haben / und zwar fürs erste / dar-mit dero Fürsten Thumb Newburg / wie auch die darmedige Gülische und andere darzugehörige Fürsten=Thumben und Lande mit allen Einquartierungen / Sammel= und Mu-ster-Platzen und anderen Kriegsbeschwerden gäntzlichen verschonet, oder da je die Durch-zug unumbgänglichen geschehen müssen / daß den Commendanten gewisse Ordinantz er-theilet werde / damit sie sich den Reichs Constitutionibus gemäß verhalten / und das höchst-gedachte Röm. Kayserl. Majestät über die newlicher Zeit ertheilte Salva guardia noch eineversicherte und ernstliche verschönungs-Erklärung ertheilen wolten / So viel nun diesenersten Puncten anlangen thuet. Demnach höchstgedachte Römischen Königlichen Ma-jestät befinden daß die Römische Kayserliche Majestät Dero freundlicher gelieb-ter Vatter und Herr noch unterm dato den 19. Aprilis verwichenen 1635. Jahrs / sichgegen besagtes Herren Pfaltzgraffe / Wolffgang Wilhelms bey Rhein Fürstl. Durchl. ge-messen und außführlich resolviret und solches hernacher durch unterschiedliche / darauff er-folgte und widerholte Bescheid / bestättiget und confirmiret / als lassen es bey solchen er-gangenen Resolutionen und Erklärungen Ihre Königl. Majest. billig bewenden.Was dan den anderen Punct belangen thuet daß die Gülich= und Bergischen LandStänd zu Verpflegung der von der Kayserl. Majest. bewilligten zwey tausend zu Fuß / unddreyhundert zu Pferd angehalten / mit ihren newen Klagen abgewiesen / oder da mehrersBericht vonnöthen deren Copia Ihrer Fürstl. Durchl. zu ihrer Gegennotturfft ertheiletund ihrer ungehört zu dero præjuditz nichts verordnet werde / da erinneren sich Jhre Königl.Majest. gar wohl / daß allerhöchstgedachter Kayserl. Majest. besagtes Herren PfaltzgraffenWolffgangs Wilhelms Fürstl. Durchl. zwey tausend zu Fuß/ und 300. zu Pferd/ so langes der Landen Notturfft erforderen werden zu behalten zugelassen. Demnach aber anjetzoIhre Königl. Majest. berichtet worden / daß es nach gelegenheit jetzigen Zustands gnugsamund erklecklich sey zu Besetzung der jenigen Oerther in besagten Gulischen Landen achthundert zu Fuß / und hundert Pferd zu halten. Als erklähren sich Jhre Königl. Majest. Kraffthabenden Kayserl. Vollmacht dahin / daß Jhre Fürstl. Durchl. mit sampt den jenigen / sosie allbereit auff den Beinen haben, die Anzahl auff acht hundert Man zu Fuß, und hundert Pferd zu Besatzung der Landen / wider Jhre Kays. Majest. und deß Reichs Feinden,so lang es Ihre Käyferl. Majest. der Notturfft zu seyn erachten werden unterhalten mö-gen / und Ihre Fürstl. Durchl. albereit ein mehrers auff den Beinen hetten / dasselbigeT 2auf.