(146)Thumber Gülich und Berg abgeordneten am anderen diß Monats Octobris Unsere re-solutiones beyderseits ergehen haben lassen wie solche von Wort zu Wort hernach folgenund also lauten;Er Römischen Käyserlichen auch zu Hungaren und Böheimb Königl. Majest.Sunsern allergnädigsten Herren ist allerunterthänigst und außführlich referirtund fürgetragen worden / was der Durchleuchtigst Hochgebohrne Fürst / HerrOWolffgang Wilhelm Pfaltzgraff bey Rhein / rc. auff der Gülischen und Bergischen Ritterschafften / Land=Stande gravamina insonderheit die Contribution betref-fend / so wohl mündlich bey dern mit Ihrer Fürstl. Durchl. darüber gepflogenen güttlichenConferentz als auch hernach in Schrifften vorgebracht und eingewendet / befinden abernichts erhebliches warumb sie von den vorigen rescriptis und Erinnerungen / welches diesesPuncten halben underschiedlichen abgangen weichen solten / sonderen vielmehr daß IhreFürstl. Durchl. schüldig die geklagte gravamina abzuschaffen und hinführo sich deren gäntz-lich zu enthalten / wie dan Ihre Käys. Majest. auß tragenden hohen Kayserl. Ampt hie-mit alles das jenige was den in Anno 1627. erkandten / und auff Ihre Fürstl. Durchl.beschehene Erklärung / daß die Stände weiter mit denen damahls gefuhrten Klagen nichtgravirt werden sollen / zuruck geforderten Mandato auch denen hernach darüber erfolgtenrescriptis Warnungen und Errinnerungen so wohl Jhrer Durchl. erfolgten selbst eigenenErklarungen zugegen vorgenommen / gäntzlichen cassirt und auffgehaben / und SeinerFürstl. Durchl. hiemit ernstlich befohlen haben wollen / die Stände mit solchen weiternicht zu beschweren / noch auch an prosequirung Jhres Rechtens / mit verbietung nothwendiger Anlagen und Zusammenkünfften zu verhinderen / viel weniger einen oder anderenihres Mittels / umb deßwegen daß sie ihren recurs pro justitia zu Jhrer Käys. Majest. genommen / mit Betrohung / oder andere Thätlichkeit ungütlich anzufassen / alles bey ver-meydung deren den Ständen in Anno 1628. ertheilten und anjetzo widerumb vernewer-ten Protectorio einverleibten Pöen und anderen gebührenden Einsehens / welches IhreKäyserl. Majest. besagten Herren Pfaltzgraffens Fürstl. Durchl. zu endlichen Bescheid anzudeuten befohlen / die verbleiben deroselben mit Vetter= und Schwagerlichen Hulden /Jäyserl. Gnaden und allen guten vorderst wohl zugethan und gewogen. Signatum Eber-storff unter Ihrer Käyserl. Majest. auffgetruckten Secret Insigel den 2. Octobris Anno1635.Er Röm. Käyserl. auch zu Hungarn und Böheimb Königlichen Majest. Un-Ssern allergnädigsten Herren / ist allerunterthänigst und außführlich referirt undvorgetragen worden was die Ritter- und Landschafft der Hertzog-ThumberOGülich und Berg durch ihre Abgeordnete wider den Durchleuchtigsten Hoch-gebohrnen Fürsten / Herren Wolffgang Wilhelm Pfaltzgraffen bey Rhein / rc. von we-gen unterschiedlicher gravaminum, insonderheit / daß Kriegsvolck und die Contributionbetreffendt / so wohl in Schrifften als auch mündlich allerunterthänigst beklagt / gesuchtund gebetten / wiewohl nun Jhre Käyserl. Majest. darüber gütliche Conferentz anstel-len / und allen möglichen Fleiß anwenden lassen / damit diese Sach in güte accommodirt /insonderheit das geworbene Volck von ermelten Herren Pfaltzgraffen dem gemeinen Friedenschluß gemäß / zu Ihrer Kayserl. Majest. und deß Heyl. Reichß Dienst würcklichenherumbgelassen werden möchte / auff welchen fall dann der Stände Beschwerungen guten theils von selbst würden gefallen seyn; Nachdem aber solches nicht verfangen wollenso werden höchstgedachte Kayserl. Majest. auff andere gehörige Mittel gedencken / da-mit das jenige / was wegen desselben Volcks von den Ständen geklagt worden / mit ehi-sten abgeholffen und abgewendet werde / betreffend aber die geklagte Exactiones haben Jh-re Käyserl. Majest. Ihren endlichen Bescheid / an Ihre Durchl. ergehen lassen / wiedie Abgeordnete in Schrifften zu empfangen haben / rc. Thuen auch die Stände hie-mit von newen in Ihre Käyserliche gnädigste Protection nehmen / und ihnen an statt gebettener extension deren in vorgangenen 1634. Jahr auff den Graffen von Manßfeldaußfertigten Commission die vorhin ertheilte protectoria von newen confirmiren / sohöchstgemelte Ihre Kayserl. Majest. obbenenten Abgeordneten zum Bescheid zu ertheilenbefohlen / die verbleiben Jhren Principalen und mit Ständen wie auch ihnen Abgeordne-ten mit Kayserl. Gnaden wohlgewogen. Signatum zu Eberstorff unter Ihrer Kayserl.Majest. auffgetruckten Secret Insigel den 2. Octob. anno 1635. mit Urkund diß Brieffs be-sigelt mit Unseren Kays. auffgetruckten Secret Insigel so geschehen zu Eberstorff den 5.Octobris 1635.
Druckschrift
Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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146
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