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Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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(145)auch Ewerer seiths zu solcher Conjunction befürderlich und sonsten der druntigen Armadazu deren nothdürfftiger Unterhalt: und bestärckung immer ersprießlich wird seyn könnengern concurriren und alle mögliche Hülff zuleisten und zu erzeigen an euch nichts erwindenlassen / allermassen also unser gröste Zuversicht zu Euch gestellet ist und Euch mit Käys. Gnaden wohlgewogen bleiben. Geben Wien den 6. Martii Anno 1634N.6Copia der Käyserlichen Endurtheil.Ebersdorff den 2. Octob. 1635.IRFERDINANDT der Ander / ꝛc. Bekennen offentlichmit diesem Brieff / daß wir in denen von den Gülich / und BergischenRitterschafft und Landständen selbsten als hernach deren am unseren Käy-serl. Hoff abgeordneten geklagte gravamina insonderheit / die Contribu-tion betrffend / so wohl gegen den Durchleuchtigen Hochgebohrnen Wolff-#gang Wilhelmen Pfaltzgraffen bey Rhein / Hertzogen in Bayren / Graffenzu Veldentz und Sponheimb Unserem lieben Vettern, Schwageren und Fürsten, alsvorgedachter Ritter= und Landschafft dero Hertzog=Thumber Gülich und Berg Abgeord-neten am andern diß Monats Octobris unsere resolutiones beyderseits ergehen haben lassen /wie solche von Wort zu Wort hernach folgen und also lauten:Der Römischen Käyserl. Majest. unserem allergnädigsten Herren ist aller unter-thänigst und außführlich referirt und fürgetragen worden / was der Durchleuchtigst Hoch-gebohrne Fürst Herr Wolffgang Wilhelm Pfaltzgraffe bey Rhein / rc. auff der Gülischenund Bergischen Ritterschafft und Land=Stande gravamina insonderheit die Contributionbetreffende so wohl mündlich bey deren mit Ihrer Fürstl. Durchl. darüber gepflogenengütlichen Conferentzen / als auch hernach in Schrifften vorbracht / und eingewendet / befinden aber nichts erheblichs / warumb sie von den vorigen rescriptis und Einwendungenwelche dieses Puncten halben unterschiedlich abgangen / weichen solten / sonderen viel-mehr daß Ihre Fürstl. Durchl. schuldig die geklagten gravamina abzuschaffen und hinfüh-ro deren sich gäntzlich zu enthalten / wie dan Ihre Käyserl. Majest. auß tragenden hohemKäyserl. Ampt hiemit alles das jenige was dem in Anno 1627. erkanten und auff IhrerDurchl. beschehene Erklärung / daß die Ständte weiter mit denen damahls geführtenKlagen nicht gravirt werden sollen / zurück geforderten Mandato auch denen hernach dar-über erfolgten rescriptis, Wahrnungen und Erinnerungen so wohl Ihrer Durchl. erfolg-ten selbst eygenen Erklärungen zugegen vorgenommen / gäntzlichen cassirt und auffgehaben /und seiner Fürstl. Durchl. hiemit ernstlich befohlen haben wollen / die Stände mit solchenweiter nicht zu beschweren / noch auch an prosequirung ihres Rechtens mit Verbietungnothwendigen Anlagen und Zusammenkünfften zu verhinderen / vielweniger einen oder an-dern ihres Mittels umb deßwegen / daß sie ihren recurs pro justitia zu Jhrer Käys. Majest.genommen / mit Betrohung oder andere Thätlichkeit ungütlich anzufassen / alles beyvermeydung deren den Ständen in Anno 1628. ertheilten und anjetzo widerumb vernew-erten protectorio einverleibten Pöen / und ander gebührenden Einsehens welches IhreKäyserl. Majest. besagten Herren Pfaltzgraffens Durchl. zu endlichen Bescheid an-zudeuten befohlen / dieverbleiben deroselben mit Vetter= und Schwagerlicher Hulden / KäysGnaden und allem Guten vorderst wohl zugethan und gewogen / Signatum zu Ebersdorffunter Ihrer Käyserl. Majest. auffgedruckten Secret Insigel / den 2. Octobris 1635.N.7.Copia Käyserlicher Decreti von2. und 5. Octobris Anno 1635.IRFERDINANDT der Ander / ꝛc. bekennen offentlichmit diesem Briff / daß wir in denen von der Gülich- und Bergischen Ritter-schafft und Land=Ständen selbsten / als hernach deren an Unseren Käys. HoffAbgeordneten geklagte gravamina insonderheit die Contribution betreffend /so wohl gegen den Durchleuchtigen Hochgebohrnen Wolffgang Wilhelmen / Pfaltzgraf-fen bey Rhein / Hertzogen in Bäyern / Graffen zu Veldentz und Sponheimb / Unseren liebenVettern / Schwagern und Fürsten / als vorgedachter Ritter= und Landschafft / dero Hertzog-Thumber