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Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
Entstehung
Seite
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(142)Musterung auff drey Monaten 234674. Reichsthaler von den Ständen abforderen las-sen, daß jedoch ihnen von allsolchen Werbungen, unangesehen, dieselbe auffm Land-Tagbeysammen gewesen, wie bey ihren Land-Fürsten Herkommen und gebräuchig nichtscommunicirt / noch ihnen deßwegen etwas vorbracht worden / sonderen / obwohlen siesich erklährt / dafern alles zu Unseren, deß Heyligen Reichs und gemeinen Wesens Bestem gereichen würde / das jenige was mensch= und möglich zu praestiren, allein vorhin zuwissen vonnöthen hätten / da sie sich also in eine Kriegs oder Defensions=Verfassung einzulassen und ihr Haab und Gut / Weib und Kind zu hazardiren hätten / wider wemoder wohin diese Defensions Verfassung angesehen / auch wie viel Volcks D. L. zu wer-ben gemeint / oder woher die media tanquam nervus belli, genommen werden soltenund sich beneben reflectirt / daß des offenen und platten Landen- ohne zuthuen und ver-trawliche Beysammensetzung der benachbarten Chur=Fürsten / Land= und Reichs=Stättengedachten so kostbarlichen Exercitum allein zu verpflegen und zu unterhalten einmahl un-möglich daß sich doch D. L. zu solcher Communication und Conjunction gantz nit verste-hen wollen; sondern den 8. April hernach widrige Antwort wiederfahren lassen / dahin sieStänd es gestelt seyn lassen müssen / ihnen aber dabey vorbehalten / da sie wider verhoffenzu ihrer Bitt nicht gelangen und wider ihr Privilegia und Alten herkommen aggravirtwerden solten / derentwegen zu Uns umb gnädigste remedirung ihren recurs zu nehmen /welches aber auch nicht verfangen wollen / sonderen an statt daß sie sich auff das eusserstangreiffen / und ungeachtet noch über die 100. tausend Reichsthaler bey den armen Leuthenauß vorigen bewilligten Stewren dergleichen bey der gewesten possidirten und belehntenLands=Fürsten niemahlen beschehen / unbezahlt außstünde und einzutreiben unmöglichwäre.Daß doch auch deine L. sub dato Düsseldorff den 1. Martii vorbedachten nechst abgewichenen Jahrs einen in diesen Landen unerhörten und bey Lands-Fürsten vormahlernie practicirten Befelch von 14. Puncten unterm Schein einer general description allerPersohnen Haab und Güter an die Beampte und Diener vermög dessen die Verzeichnusdarab ab ultima Martij einzuschicken befohlen worden / abgehen lassen / und folgents überalle vorige nach und nach außgeschriebene Stewrgelder jüngst im Monat Novembri eineMonatliche Stewr so sich im Fürsten=Thumb Gülig 25. tausend und im Fürsten=ThumbBerg aber 10. tausend dem Angeben nach ertragen solte / ausser aller Tag-gelder / so vorhinspendirt einseitig ohn ihr der Staͤnd requisition und Bewilligung außgeschrieben und obwohl sie auch im Monat Junio verwichenen Jahrs / sich eines beweglichen ErsuchungsSchreiben an D. L. verglichen / so ware doch dasselbe nit acceptirt / sondern auch denDüsseldorffischen Statthalteren in originall wider zurück gelieffert und daneben angedeu-tet worden daß D. L. die Ständ beschreiben und mit denselben darauß persöhnlich tractirenwolten / welches doch auch nicht erfolget ware / sondern nur mehr und mehr gravamina &exactiones vorgestelt wurden.Dahero sie Vns in diesen extremitatibus umb unserer Käys. gnädigste Hülff und re-medirung gehorsambst implorirt und gebetten haben.Wie wir nun dergleichen Klagen und Beschwerden abermahlen und zwar bey jetzigen leydigen und betrübten Zeiten und Zerrittlichkeit am Heyl. Reich gantz ungern vernom-men / zumahlen D. L. selbsten zu ermessen / was in praesenti statu, darauß leichtlich vorUngelegenheiten und Ungemach entstehen und entspringen kan. Als werden D. L. sichauch beneben erinneren / was wassen Wir an dieselbe gantz Vetter- und gnädiglich allbe-reit vorhin gesonnen dergleichen also unzweiffentlich dem Heyl. Reich und gemeinen We-sen zum besten auffgebrachtes Kriegsvolck / mit der andern Unseren und der getrew gehor-samen Chur=Fürsten und Ständen der Orten vorhandenen Soldatesca zu conjungiren / immassen wir dan auch solches absonderlich dem Tit. Graff Philipps von Manßfelt als unserem zu solcher armada Deputirten Feltmarschalcken committirt und auffgetragen mitD. L. die Sachen dahin zurichten / damit solche conjunction ehist möglichst effectuirt unddardurch ein mehrers Corpo und starcke Armada ins Feld gebracht / daß darin ligendeVolck auß selbigen Landen ab= und wider den Feind angeführt und gebraucht / und dadurch von solcher Landschafften diese Kriegs=Beschwerden umb so viel mehr abgewendetund geringert / dadurch sie zu nottürfftiger Unterhaltung deß Kriegsvolcks desto mehrersund leichter zu concurriren bewegt werden könten / dahingegen zugeschweigen / wan dasVolck zu unseren und deß gemeinen wesens Diensten nicht würcklich angeführet und ohneeffect den Landschafften auff dem Hals gelassen / nichts destoweniger aber wan den Schwe-dischen und derselben adhaerenten / wie das Closter Siberg also auch die andere mehr zumFursten=Thumb Berg gehörige Oerter und Platze sine ulla resistentia occupirt gelassen /