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Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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(141)sassen / und Verwanten auch den jenigen so bey angeregter Klag interessirt seyn / oder nochhinfürter sich darin interessirt machen solten / neben ihren Directoren, Advocaten, Consulenten, Rathgeberen und Syndicis, und der anderen so hierzu oder in anderen Sachen gebrauchtwerden / und hinfürters gebraucht werden möchten / mit aller ihrer Leib / Haab / und Güteren ligenden und fahrenden Lehen und eigenen / auch Freyheiten / Immunitäten und Gerechtigkeiten / Pfandschafften / Einkommen / Renthen / Zinsen auch officiis und ampterenauch allen anderen wie obstehet / nichts darvon außgenommen unter und in solchen UnserenKäyserl. Verspruch / Schutz / Schirm und Protection jederzeit seyn und bleiben / auch alleund jede Recht und Gerechtigkeiten / Immunitäten / beneficien Freyheiten / vorteil. undgute gewonheit haben / sich deren frewen / gebrauchen und geniessen sollen und mögen / wieandere Unsere und deß H. Reichs Ständ und Unterthanen so mit dergleichen Käyserl.Schutz / Schirm und Protection begabt und versehen seynd / haben / erfrewen und geniessenvon allermänniglich ungehindert: doch sollen sie einen jeden / so rechtmäßige Spruch undForderung in einigen weg zu ihnen zu haben vermeint / umb derselben Spruch und For-derung willen an Orten und Enden / wo sichs gebührt Rechtens statt thuen / und demenicht vor seyn. Und gebieten darauff allen und jeden Chur=Fürsten / Fürsten / Geist= undWeltlichen / Prælaten, Graffen / Freyen / Herren / Ritter / Knechten / Land=Vögten /Hauptleuthen, Vitzthumb, Vögten, Pflegeren, Vorwesseren, Ambtleuthen, Landrich-teren / Schultheissen / Burgermeisteren / Richteren / Rähten / Bürgeren / Gemeinden / undsonst allen anderen / Unseren und deß Reichs Unterthanen und Getrewen / in was Wür-den / Stand und Wesens die seynd / ernst- und fleißiglich mit diesem Brieff / in specie aberobermeltes Chur=Fürsten zu Brandenburg / und Pfaltzgraff Wolffgang Wilhelms L.L.und derselben vermeindtlich angesetzten Regierung zu Emmerich und Düsseldorff / undwollen / daß sie mehrgemelte Gülich= und Bergische Ritterschafft / Ständ und Statt / auchderselben Weiberen, Kinder, Diener, Unterthanen, Hindersassen, Haußgesind, Brødge-nossen und Verwandte / auch alle die ihrige wie obgemelt unter und in solch Unsern Kayserl. Schutz / Schirm und protection ruhiglich bleiben lassen / darwider nicht anfechtenoder sie an ihren habenden Rechten und Gerechtigkeiten / Freyheiten / Immunitäten und alten Herkommen beschwären / auch weder einen noch den anderen auß ihnen umb obangezo-gener an Unseren Käyserl. Hoff angestelten Klag wegen / in einiger Weg bekümmeren oderbetrüben / sondern dieselben und die ihrige sampt und sonderlich bey den ihrigen und wasdenselben zugehörig / wie daß Nahmen haben mag / auch bey diesen Unseren Käys. Schutzund Unsertwegen manuteniren und handhaben / auch gegen die jenigen / so sie darwider an-fechten solten / gebührende assistentz leisten und ausser ordentlichen Rechtens mit nichtengraviren oder beschweren lassen / als lieb einem jeden seye unsere und deß Reichs schwere Ungnad und Straff / auch darzu ein Pöen / nemblich hundert Marck lötiges Goldes zu vermey-den / und ein jeder so offt er freventlich hierwider thäte / Uns halb in unser Käyserl: Cammer /und den andern halben Theil vielgemelter Ritterschafft / Ständen und Stätten / oder demeso hierwider beleidiget würde / unnachläßlich zu bezahlen verfallen seyn solle. Urkund dißBrieffs besigelt mit Unsern Käyserl. angehangenden Jnsigel. Geben zu Prag den 24.Aprilis. Anno 1628.N.4.An Pfaltz=Newburg auff der Gülich= und BergischenRitterschafft abermahlen eingebrachte gravamina 6. Martii 1634.Ferdinand der Ander / etc.(Tit.)Ey Uns haben sich Vnsere und deß Reichs liebe getrewe N. unserer und deß82Heyl. Reichs Fürsten-Thumb Gülich und Berg Ritterschafften / Ständund Stätt nachmahlen gantz gehorsambst beklagt / was massen von Dr. L.Jhr. der Ständ klare Privilegia auch Land= und Weltkündiges Herkommen,Recht und Gerechtigkeiten zweiffelhafftig gemacht und in anderen Verstand gezogen wer-den wolten. Dan nachdem D. L. auff den jüngeren zu Düsseldorff gehaltenen Landtag unterandern proponiren lassen / welcher gestalt deß Schwedischen Generals Baudissin in dieseLande vorgenommene feindliche Einfäll abgekehret werden möchten / und derowegen den 6Januarii nechst verwichenen Jahrs eine Verzeichnus auff ein Regiment zu Pferd / von 1000/und zwey Regiment zu Fuß von 5000. Man / und vor deren Unterhalt / sammel undMuſte-S 3