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Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
Entstehung
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(110)Zeit zwey Monaten von Ampts wegen peremptorie bestimbt und ange-setzt mit dem Anhang wo der Beklagte dem also nit nachkommen würdt,daß Er jetzt alsdan / und dan als jetzt in die Poen dem Mandat einverleibthiemit erklärt-scharffer Process erkennet / und Klägeren die Gerichts köstenderentwegen auffgelauffen, nach rechtlicher Ermessigung zu bezahlenschüldig seyn solte. Signatum zu Wien unter Ihrer Käyserl. Mayst. vor-getrücktem Secret-Siegell den 8. Junii 1672.(L.S.)Wolff Graff zu Oettingen.Reinardt Schröder.Heut Dato den 12. Junii ist vorstehende Paritoria in Originali HerrenFrantz Weinandt Bertram / als Fürstl. Pfaltz=Newburgischen Agentenzu recht insinuirt worden / dessen Zeugnus mein Handschrifft und fürge-trucktes Pittschafft. Actum Wien ut supra.(L.S.)Georg Stambler mischer Kayserl. MaystReichs Hoff-Raths Thurhüter.Rescriptum Paritorium de 8. Junii 1672.LEOPOLDT.11 (TitNs ist abermahl umbständig referirt wor-den, was bey Vns Dr. Ld. in der zwischen den Gü-lich und Bergischen Land-Ständen an einem, undIIhro am anderen Theil obschwebenden Spän- und Ir-rungen verscheidene Beschwärden betreffent, so wohlin ihrem Schreiben als dabey gelegter weitläufftiger Information auß-geführt angebracht / auch ferner erstgedachte Land-Stände einreichenlas-sen und da benebenst zu verfügen gehorsambst gebetten haben.Wan Wir nun aber nach reiffer der Sachen Erwegung Dr. Ld. be-gehren nicht also bewand finden, daß ihro darin deferirt werden kan / unddaher ihres einwendens ungehindert / ein Rescriptum Paritorium ergehenzu lassen bewogen worden; Als ist unser nachmahliger Gnädigster Be-felch hiemit / daß sie denen vorigen Käyserl. Judicatis zufolg mehrbemel-te Gülich= und Bergische Land=Stände an ihren Zusammenkünfften zuprosequirung ihres Rechtens ferner nicht hinderen, auch bey Ihrer von al-ters herbrachter und von Unseren Vorfahren am Reich Römischen Käy-seren Confirmirter Union unbeeinträchtiget lassen, und alles was da ge-gen vorgenohmen worden / widerumb auffhebe und abthue; Wie dan auchWir solches alles hiemit cassirt und abgethan haben wollen: allermassenvon vielbemelten Land-Ständen keiner newen Union Bestettigung ge-sucht / noch von uns durch unser jüngst ergangenes Rescriptum gestattetund confirmirt worden / als welche Anno 1496. auffgerichtet und von Un-seren Käyserl. Vorfahren am Reich Römischen Käyseren Confirmirt inAnno 1647. ernewert / und von unserem in Gott ruhenden freundl. gelieb-ten Herren Vatter Weilandt Käyser Ferdinando dem Dritten Christmil-tester Gedächtnus bestättiget gewesen, sonderen Wir haben vielmehr de-nen Land-Ständen, die ungewöhnliche formulam juramenti deren sie sichbey ihrer Zusammenkunfft zu Cölln angemastet schon vorhin ernstlich in-hibirt