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Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
Entstehung
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107
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(107)Aidt geschworen / wie von alters bräuchlich à tali juramento in latissima for-ma absolvirt / allein unter diesem Vorwandt / als wann sie wider ihrenLandts-Fürsten hochstraffbahrlicher Weise conspirirt und conjurirt hät-ten, mit gehorsambster Bitt, Wir derowegen ihnen hierunter Unsernottürfftige Käyserliche Hülff Rechtens mitzutheilen gnädigst geruhe-ten, haben es Dr. Ld. hiemit einschliessen wollen, mit dem gnädigstenBefelch / daß die Supplicanten bey ihrer hergebrachten Union, und darübererhaltenen Käys. Judicatis und Confirmationibus ungekränckt und rühiglasse / auch alles was dargegen vorgenohmen worden / innerhalb den nech-sten zwey Monaten von der insinuation dieß widerumb cassiren und ab-thun, damit Wir den Land-Ständen ferner Hülff zu ertheilen nicht ver-ursacht werdenHieran beschicht Unser Gnädigster Will und Meinung und Wir seyndtDr. Ld. mit 2c. Wien den 20. Novembris 1671.Heut Dato den 10. Decembris 1671. ist vorstehendes Rescriptum Cae.sareum dem Fürstl. Pfaltz-Newburgischem Agenten Herren Frantz Wei-nandt Bertrams in Originali und verschlossen sambt deren Beylagen mitzustellung dessen Copia sub manu Cancellariæ von mir ihme in persona insinuirt, und von demselben angenohmen worden; Welches hiemit Krafftmeiner Hand Unterschrifft und beygetrückten Pittschafft bescheinet wird.Actum Wien ut supra.(L.S.)Georg Stambler Römischen Käyserl. MaystReichs-Hoffs-Rhats Thurhütter.Käyserliches Protectorium de 20. Novemb. 1671.Ir Leopoldt von Gottes Gnaden Erwöhl= 11.ter Römischer Käyser zu allen Zeiten Mehrer des Reichs inGermanien, Hungaren, Boheim, Dalmatien, Croatienund Schlavonien rc. König / Ertzhertzog zu Oesterreich / Her-Itzog zu Burgundt, Steyr, Karndten, Crayn und Würten-bergo/ Graffe zu Tyroll rc. bekennen für Uns und unsere Nachkommenam Heiligen Römischen Reich öffentlich mit diesem Brieff, und thuenkund allermänniglich denen dieß Unser Käyserlich Original oder glaub-würdige Abschrifft davon vorkombt, und fürgezeigt wird, wie daß Wirauß erheblichen Ursachen die Ersahme / Edle unsere liebe Andächtige / unddes Reichs Getrewe N. N. gemeine Ritterschafft, Ständt und Stättebeyder Fürsten-Thumben Gulich und Berg sambtlichen, und einen je-den insonderheit, sambt ihren Weiberen, Kinderen, Dieneren, Zuge-thanen / Unterthanen / Haußgesindt / Brodtgenossen Hindersassen undVerwandten, in specie aber alle, und jede, so bey der von gedachter Gü-lich und Bergischer Ritterschafft, wider den Durchleuchtigen Hochge-bohrnen Philipps Wilhelmen Pfaltz-Graven bey Rhein, Hertzogenin Bäyeren / Graven zu Veldentz und Spanheim rc. Unseren lieben Vet-teren und Fürsten, wie auch S. L. Regierung zu Düsseldorff geklagterBeschwärungen halber, an Unserem Kayserlichen Hoff angesteltenklag interessirt seyn / wie auch deren Directores, Advocaten / ConsulentenRhattgeberen/ Syndicos und anderen so sie hier zu/ oder in anderen Sa-chen bißhero gebraucht/ und hinfurters brauchen/ und sich derselben be-dienen mögten / mit aller ihrer Leib / Haab und Güteren / Schlösseren /Dörffe-O2