L.H.
(106)gleichen Werbungen / Collecten, Außschreibungen, auch danebens fer-ners in anderwertigem ihren sub praesentato den 19. Octobris jüngsthin beyUns eingegebenem und Unserem Käyserl. Mandato attentatorum Revoca-torio beygeschlossenen Memorial geklagte sperrung der Cassæ und anderengegen ihre Privilegia, Altherkommen, Recht und Gerechtigkeit, auch er-langte Protectoria, Käyserl. Erkendtnussen / und Land-Tags Abscheidennicht beschwären, damit Wir auff derselben fernere klag ihnen weitereHülff Rechtens widerfahren zu lassen, nicht bemüssiget werden; hieranbeschicht Unser Gnädigster Will und Meinung / und Wir seynd rc. Dr. Ld.mit rc. Wien den 16. Novembris 1671.Heut dato den 10. Decembris 1671. ist vorstehendes Rescriptum Cæ-sareum dem Fürstl. Pfaltz=Newburgischen Agenten H. Frantz WeinandtBertrams / in Originali und verschlossen sambt denen Beylagen mit Zu-stellung dessen Copia, sub manu Cancellariae, von mir ihme in persona in-sinuirt, und von demselben angenommen worden, solches hiemit krafftmeiner Hand Unterschrifft und beygetruckten Pittschafft bescheinet wirdActum Wien ut supra.(L.S.)Georg Stambler Römischer Käyserl. MaystReichs-Hoff-Rhats-Thurhüter.Mandatum Inhibitorium Cassatorium de 20. Novembri 1671.LEOPOLDT.Ey Uns haben N.N. Land=Stände beyderHertzog-Thumben Gülich und Berg, vermög hiebey ver-Awahrter Abschrifft sich in Unterthänigkeit beklagt; ObwohlWSie Dr. Ld. Unser Kayserl. Rescriptum Inhibitorium in Pun-cto diversorum Gravaminum dero geheimben und RegierungsRäthen zu Düsseldorff gebührent hätten insinuiren lassen / der Hoffnungdieselbe würden nunmehr sie wider ihre wollherbrachte Privilegia, Alteeherkommen, Gewonheit, Recht und Gerechtigkeit, wie auch verscheideneKäyserl. Judicata, Rescripta, und Urtheilen nicht weiter gravirt / sonderenzum wenigsten bey dem jenigen, was sie von alters hero und bey Dr. Lieb-den Vorfahren herbracht, auch Unseren Vorfahren am Reich mehr-mahlen durch Urtheil und Recht confirmirt worden, unbeeinträchtigetgelassen haben, daß doch deme also zuwider Sie bey deme auff den 21.Octobris jüngsthin, von Ihro nacher Düsseldorff abermahlen außge-schriebenen Land-Tag in der that hätten erfahren müssen, das obgemel-dero Geheimb- und Regierungs Rähte daselbst gleich des anderen Tagehernach / berührten Land-Tag à praecepto hätten angefangen / indeme sie anstatt einer Land-Tags Proposition und ohne Eröffnung der Ursachen / de-rentwegen ein solcher Land-Tag außgeschrieben worden seye / Ihrer Gülich-und Bergischer auch Clevisch- und Marckischen Land-Ständen miteinan-der habende von zweyhundert und mehr Jahren hergebrachte Unionen.als der Güldenen Büll / und Reichs-Constitutionen zuwider auffgehobenund cassirt / Ihnen bey Höchsten Ungnaden das Original, oder was ab sol-cher Union vorhanden inner drey= oder höchstens vier Tagen in dero Fürstl.Regierungs-Cantzley einzuliefferen befohlen / alle und jede so darauff denAidt