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Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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(102)Käyserl. Schütz Allerunterthänigst imploriren wollen, sondern auch unsferner dahin gnädigst erbiethen thun / unsere Hand davon nit zu entziehenvielmehr aber dieselbe (gleich sie an ihrem Orth zu thun uns Unterthä-nigst anglobt und versprochen haben) getrewlich und unaußsetzlich darbeyzu halten, und unseren Fuß zu solchem Ende, so lang vor sie darzusetzen,biß dahin der von uns und ihnen desiderirter Zweck / unseres und ihres bil-ligmäßigen suchens würcklich erreichet / und erhoben seyn werden / zu dessenmehrer Bestättigung, haben Wir diesen schein äigenhändig unterschrie-ben, und mit unserem Fürstl. Secret zuversiegelen befohlen. So geschehenCöllen den Fünff und Zwantzigsten Martii des Ein tausent Sechshundertwey und Fünfftzigsten Jahrs.(L.S.)Philipp Wilhelm Pfaltzgraff.Clausula Concernens des Land=Tags Abscheidtde dato 17. Martii Anno 1653.N. 11.Achdem der Durchleuchtigster Fürst undC Herr, H. Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffe bey Rhein, inBayeren zu Gülich, Cleve, und Berg, Hertzog, Graffe zuDVeldentz, Sponheimb, der Marck, Ravensberg, und Mörß,Herr zu Ravenstein rc. Dero Gülich- und Bergische Landt-Stände von Rhäte, Ritterschafft, und Stätte, auff den 15. verwiche-nen Monats Maij anhero zum Land-Tag gnädigst beschrieben, dieselbeauch darauff zu Seiner Fürstl. Durchl. Gnädigstem Gefallen in guterAnzahl sich gehorsamblich eingestelt haben; Als ist jetztgemel. Landt-Ständen durch seine Fürstl. Durchl. in Unterscheidlichen Puncten denSiebenzehenden selbigen Monats proponirt worden / wie die beylag süllit. A. mit mehrerem außweiset.Clausula Concernens.Obwoll nun gleich Anfang dieses Landt-Tags allerhand Difficultä-ten zwischen den Gülich- und Bergischen Ritterschafft und Stätten sichhervor gethan, indeme der Haupt-Stätte Deputirte, daß die jenige Er-klerung welche Ihro Fürstl. Durchl. deroselben Ritterschafft in dato 3. No-vembris im Jahr 1649. gegeben, eingezogen, die von der Ritterschaffthingegen, daß selbige Erklerung zum effect gebracht werden mögte un-terthänigst gebetten; So haben Höchstgemel. Ihr. Fürstl. Durchl. durchderoselben Statthalteren, Cantzler, und Geheime Rhätte die sache da-hin vermittelen lassen, daß mit beyderseits belieben der effect von solcherErklerung so viel deren Inhalt den Haupt-Stätten ihrem vorgeben nachzu wider seyn möchte / biß zu End dieses Land-Tags suspendirt / demnechstdurch beyderseits Deputirte daruber gütlich conferirt / die hinc inde haben-de rationes vörgebracht, und alsdan dem befinden nach erkent; Was aberin solcher Erklerung begriffen / so Ihre Fürstl. Durchl. betreffen / und vondero allein dependiren thete, solches realiter vollentzogen werden solteWelches temperamentum dan auch von beyden Theilen Gülich- und Ber-gischen Land-Ständen von Ritterschafft und Stätten acceptirt und be-liebet worden.FINIS.Welche