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Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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(91)correspondentz Liebe/ und affection bester gestalt zu continuiren solche inAnno Vierzehenhundert Sechs und Neuntzig auffgerichtete Erb-Verei-nigung ihres Buchstablichen einhalts so viel dieselbe deren vorgemeltenLanden Freyheiten / Privilegien / Reversalen / Alten herkommen / Gewon-heit / Recht / und Gerechtigkeiten betrifft / als wan die von Wort zu Worthierin begriffen wären, wiederholt, ernewert, und uns abermahls hier-mit vestiglich verbunden haben / widerholen erneweren und verbinden unsauch hiermit am kräfftigsten vor uns und unsere Nachkommen zu ewigenTagen, weiter und ferner also zusammen, daß in allem deme, was zumehrgemelter Erb vereinigten Landen Conservation / auch zu Erhaltungderen Uhralter Freyheit Privilegien, Pacten, Reversalen, Altenherkom-men, Gewonheit, Recht und Gerechtigkeiten, wie nit weniger obge-melter erhaltener Käys. Rescriptorium, End-Urtheilen und sonsten ver-mög voriger verträge erworbener Rechten dienlich und ersprießlichseyn mögte, eine Landtschafft der anderen mit Rath, Trost, Hulff, undBeystand getrewlichst assistiren, und dabey steiff vest, und unverbruchlichnun und zu den ewigen Tagen halten, auch in gemeinen sachen, welchedie gesambte Erb-Vereinigte Landschafften beruhren und angehen, ohneder gesambten Erb-Vereinigter Mitt-Ständen consens und bewilligungnichts resolviren / thun / noch vornehmen / auch thun oder vornehnen lassensonderen darinnen alle vor einen Man stehen, und was dargegen, vorababer der herbrachten Freyheiten / Privilegien / Reversalen / Alten herkommen /Gewonheit, Recht, und Gerechtigkeiten und denselben zuwider ins künff-tig den gesambten Erb-Vereinigten Landschafften begegnen und wider-fahren mögte; Solches alles mit gemeinem Rath und Kösten nach träg-licher Proportion eines jederen Lands divertiren und abkehren sollen undwollen, solcher gestalt auch, wofern ein oder ander Stand dieser UnirterLanden ichtwas die gesambte Erb-Vereinigte Landschafften angehendeohne der gesambter Unirter Mit-Ständen consens und bewilligung resol-viren, thun oder vornehmen würde, daß dasselbe nul, nichtig, krafftlößund in sich unbundig sein, und darfür gehalten werden solle; Imfallauch ein oder ander Landschafft absonderlich gegen habende Freyheit / Pri-vilegien / Pacten, Reversalen Altenherkommen / Gewonheit / Recht undGerechtigkeiten ob mehrgemelte Käyserl. Rescripten, End=Urtheilen undsonsten vermög voriger verträge erworbenes Recht von den Landsherrenoder anderen / wie dieselbe seyn mögten / beschwärt und betrangt würdesollen und wollen Wir alsdan gleichmässig alsgesambt Uniirte und Ver-einigte Land-Stände auff vorhergehendes ansuchen der beschwärtenLandschafft und derselben kösten durch rechtlich oder ander zulässige dien-liche und ersprießliche mittelen uns solchem beschwär in gesambtem Nah-men widersetzen, auch dessen abstell- und ersetz- auch Conservirung solcherFreyheit, Privilegien, Altenherkommen, Gewonheit, Recht und Gerech-tigkeit / so dan der Käyserlichen Rescriptorum End=Urtheilen und sonstenvermög voriger Verträge erworbenen Rechtens durch gesambte Räthund Beystand auffs kräfftigste und beständigste beforderen helffen.Damit aber diese unsere auffrichtig vernewerte / und zu den ewigenTagen unzertrenliche Erbvereinigung nicht in ungleiche Gedancken ge-zogen / oder uns unseren Erben / und Nachkommen zu einer gefährlicherund unzulässiger conspiration außgedeutet werden mögte; So bedingenWir Uns hiemit am zierlichsten, das alles eintzig und allein zu erhaltungder Landen Freyheit / Privilegien / Pacten, Reversalen / Altenherkommen /Gewonheit, Recht und Gerechtigkeiten Käys. Rescriptorum End-Urthei-len und sonsten vermög voriger Verträgen erworbenen Rechtens sambtund sonders wieder den und die jenige, welche die angerechte Erb-verei-nigteM