Druckschrift 
2 (1893) Die Erzdiöcese Köln nach der Kirchentrennung
Entstehung
Seite
621
Einzelbild herunterladen
 

saer

1111

Mm H

Veräusserungen des kirchlichen Eigenthmns.

621

4. Auf den 17. VIII. wurden mehrere zu den Klöstern Bredelarund Marsberg gehörende Grundstücke zum Verkauf angezeigt als 236 I ; I 4M. Acker, die sog. Gewinnländer zu Giershagen, weiterhin daselbst 28 1 /aM. 23 R. Wiesen, 4 M. Wiesen in der Niedevraarsberger Gemarkung unddie 10 M. haltende Mönchswiese.

5. Das sog. Vorwerk auf dem Stifte Marsberg IG. VIII.

6. Die zu Marsberg gehörende Burgmühle.

7. Das Gut Alt-Kettinghausen im Kirchspiel Bönen ohne Angabeder Grösse 30. VIII.

8. Ein Garten, eine Wiese und 6 verschiedene Stücke Ackerlandohne Angabe der Grösse zu Menden 22. IX.

9. Die 4 M. 11 Vs R grosse Schultenwiese zu Meschede am 27. IX.,am 26. IX. waren 27 V, M. Wiese (Heekhrinks) und Land zu Stockuma. d. Mohne verkauft.

10. Am 17. X. zu Meschede 35 Gärten, 3 Wiesen und G vevsch.Ackerparzellen an der Probsteimühle, dem Kiesse, dem Heimberg undam Brennrode.

11. 28. XI. Verkauf der Abtei Bredelar nebst Kirche, Klosterge-bäuden, Scheunen Remisen etc. haltend 5 M. Hofraum, 18 M. 133 R.Gemüse- und Baumgärten, 186 M. 5 R. Wiesen, 747 M. 130 R. Acker-land, 39 M. Teiche, 668 M. 90 R. Waldungen, weiterhin die Sehäferei-und Hude-Berechtigung und die mit der Mühle verbundene Banngerecht-same. Ausserdem noch in 5 verschiedenen Abtheilungen 2199 M. 118 R.Waldungen.

12. Am 19. XII. Verkauf des Zehnten zu Altenhellefeld, Hachen,Meschede, Bachum und Bergheim, keine Grössenangabe.

Wir schliessen hiermit unser bereits übergrosses Verzeichnissdes veräusserten Kirchenvermögens. Erwägt man, dass nebendiesen endlosen Sehleuderverkäufen, die stellenweise nur 1 js oder1 ji des wirklichen Werthes der Grundstücke einbrachten, auchnoch in Folge des Gesetzes vom 7. März 1822 die nach Tau-senden und abermals Tausenden von Morgen zählenden Liegen-schaften der Gemeinden unter den Hammer gebracht werdenmussten, dann kann es keinem Zweifel unterliegen, dass seitden Zeiten der Völkerwanderung in Deutschland keine so grosseVerschiebung in den Besitzverhältnissen des Bodens sich voll-zogen hat, als eben in jenem Zeitraum, den wir an uns vorüber-ziehen sahen.

In dem masslosen Verkauf dieser Besitzungen, mochten sieeinen kirchlichen oder commmunalen Charakter an sich tragen,lag ein ungeheuer social-politischer Missgriff, denn darin wurde,um die Sprache unserer Zeit zu reden, das Besitzthum derEnterbten verschleudert. Was dem kleinen Mann an Weide-gerechtsamen, an Waldnutzungen verloren ging, nicht minderjene Revenuen, die aus dem kirchlichen nnd communalen Patri-monium fliessend, ehedem zur Linderung von Noth und Armuthgedient hatten, Alles das wurde nunmehr dem allgemeinen Besten

mimM

m :.y.vv

mm

Hl

' H M

aSg|

gfl 1

..'.;/

mH

Hl

HnH

M8& l

M