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Wiederherstellung der Hierarchie in Preussen.
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jemals etwas anderes sehen wollen als eine andere Formpolizeilicher Einwirkung. Wenngleich der letzte deutscheKaiser Franz niemals an eine Freigebung der kirchlichenWirksamkeit gedacht hatte, erschien er trotz seinem nüchternberechnenden Wesen immer als der gute Kaiser Franz, erbestach eben durch die virtuose Handhabung des WienerDialekts und durch die Leichtigkeit, mit der er über seineThränen verfügte, wenn die Umstände es eben erforderten.Dem gegenüber war der ernste Friedrich Wilhelm immerim Nachtheil, denn die Katholiken hatten aufgehört, denmit Milde und Nachsicht zu beurtheilen, der ihrem Be-kenntniss gegenüber nie etwas anderes als Widerwillenund Vorurtheil gezeigt hatte.
Immerhin bleibt es das persönliche Verdienst desMonarchen, dass er den Staatskanzler Hardenberg zurZeit seines römischen Aufenthalts beauftragte, durch per-sönliches Eingreifen in die schon lange schwebenden Ver-handlungen das Concordat zwischen dem päpstlichen Stuhlund der preussischen Regierung zum Abschluss zu bringen.Die Bulle „de salute animarum" gab diesen Abmachungendie kirchliche Sanction. Damit war für den Umfang derpreussischen Staaten die bischöfliche Hierarchie wiederhergestellt.
Unermessliche kirchliche Besitzungen waren zur Ent-schädigung der mediatisirten Häuser verwendet, noch mehrwährend der Zeiten der Fremdherrschaft an die Marschälleverschenkt oder öffentlich veräussert, aber die Reste desnoch nicht verkauften Kirchenguts überstiegen zu Beginnder preussischen Herrschaft noch immer jede Vorstellung.Bereits mit dem Jahre 1818 hatte die Regierung ange-fangen, diesen Besitz unter den Hammer zu bringen. Ge-stützt auf die Verkaufsanzeigen in den Amtsblättern undden ihnen beigegebenen öffentlichen Anzeigern bringen wirnachstehend ein genaues Verzeichniss dessen, was bis zumSchlüsse des Jahres 1825 verkauft wurde. Wir schliessenmit diesem Jahre ab, weil am 1. Mai 1825 durch dieBesitzergreifung des kölnischen Stuhles seitens des Erz-bischofs Spiegel zum Desenberg die Periode der herren-losen Zeit abgeschlossen ist. Die Verkäufe, welche überjenen Zeitpunkt hinausliegen und stellenweise sich nochbis weit in die 30 er Jahre hinein erstrecken, füllen inunserem Manuscript immer noch einige hundert Seiten, sindaber nicht mit aufgeführt. Bei den Regierungsbezirken
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