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2 (1893) Die Erzdiöcese Köln nach der Kirchentrennung
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Ober-Elspe, Heddinghausen, Heggen, Huckelheim, Langeneikwe, Oedingen,Ruthen, Sporken, Suttrop, Velmede, Visbecke, Walle, sowie eine grosseZahl einzelner Grundstücke, mehrere Mühlen und Zehnten in der Um-gegend. Am 6. September 1811 sind die betr. Acten an die Kammerzu Arnsberg abgegebeu worden.

42. Marienborn zu Lütgen-Dortmund, Franciscanessen (Beghinen).Das Kloster besitzt Höfe zu Altenbochum, Hardinghausen, Oespel (Tb'spel)sowie Kotten und Grundstücke zu Dörstfeld, Lütgen-Dortmund, Märten,Marcklinde und Sonborn. Desgl. einige Zehnten.

43. Rhynern (Marienhof), gestiftet 1478 am Tage Barnabae(11. Juni) von Joh. v. Bogghe und Ehefrau für Franziscanessen. DasKloster besass Güter zu Hamm, Khynern und Wanebolen, sowie Grund-stücke und Renten in der Umgebung.

Alles was wir in diesem Abschnitt in Bezug auf den Um-fang des kirchlichen Besitzstandes gebracht haben, ist nur einBeitrag für eine umfangreichere quellenmässige Darstellung, dieauf Grund localer Forschungen noch immerhin ausführbar wäre.Unmöglich wird aber stets bleiben, auch nur annähernd die Ein-busse festzustellen, welche der Verlust an kostbaren Gefässen,Büchern, Manuscripten und sonstigen Kunstgegenständen in sichschloss. Mit der Einziehung des gesammten kirchlichen Eigen-thums gingen viele grossartige Stiftungen zu Grunde, die Jahr-hunderte hindurch zur Linderung socialer Noth und unermess-lichen Elendes gedient hatten. Wollen wir aber die grosseCatastrophe im Sinne einer christlichen Weltanschauung be-trachten, dann müssen wir uns doch auch ernstlich die Fragevorlegen, ob nicht auf manche Einrichtungen das Wort derSchriftgewogen und zu leicht befunden" Anwendung findendürfte. Von den letzten Domicellaren des Domcapitels hattenPhilipp Graf von Oettingen-Wallerstein, Carl Joseph Fürst vonHohenlohe-Bartenstein, Franz Joseph Graf von Fugger-Baben-hausen, Eberhard Graf zu Zeil-Wurzach, sowie die beiden Grafenvon Nesselrode-Reichenstein zur Zeit ihrer Wahl 7 Jahre; 8Jahre zählten die beiden Grafen Aloys und Anton Eusebius vonKönigsegg-Aulendorf; 9 Jahre alt war Ernst Joseph Fürst vonSchwarzenberg, 10 Jahre Graf Carl zu Zeil-Wurzach, 12 JahreWenzel Fürst zu Lichtenstein. Verwandte Verhältnisse bestandenin den grossen adligen Stiftern. Somit traf die Einziehung derfür die Dotirung solcher Pfründen bestimmten Besitzungen that-sächlich kaum die Kirche, aber in einer äusserst empfindlichenWeise die grossen Familien des Reichsadels. Als die gewaltigeCatastrophe der Confiscationen eingetreten war, schaute die grosseMenge, in der ein jeder Einzelne an dem eigenen Leid genugzu tragen hatte, mit ziemlicher Gleichgültigkeit dem Geschickeder ihren Stiftungszwecken fremd gewordenen Stifter und Klöster