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2 (1893) Die Erzdiöcese Köln nach der Kirchentrennung
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Capitulum ss. Crisanti etc. Decanus Bonensis.

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auch ahn fruchten 1 Sechster oder Sumb weitzen oder Erbsen,also kann man nichts sichers darfür setzen."Anno 1605 den14. Jan. haben die Herrn Revisores in Ansehen ein Ehrw.Capitul sich beklagt, dass der Trucken und nasse Zehnt auf dieJahre 1601, 1602 und 1603 so reichlich gefallen und nichtauf vorige misswachsige Jahre angeschlagen, ist gl. Gapitulscapitale unius simpli in 20 gl. verringert und ist also ein Sim-plum 393 Gld. 6 Alb 2 Hell, darob der Zehende Pfenningabgezogen, pleibt 353 Gld. 22 Alb. 5 Hell."

145. Capitulum ss. Crisanti et Dariae in Monasterio Eif-faliae. (S. 82.)

Zusatz am Schlüsse:Zehende zu Arlof und Kirspeniehthuet in gemeinen jähren 50 Mltr. Roggen, 120 Mldr. Speltz,120 Mldr. Habern. Auss diesem Zehenden empfängt der Pastorzu Kirspenieh 10 M. Roggen, 10 M. Speltz, 10 M. Habern."

154. Capitulum Viryinum in Vylig. (S. 84.)

Zusatz am Schlüsse (cfr. oben Nr. 141 Abatissa in Vylig):Im Ambt Wolkenburg den Zehenden, 210 Morg. Weingarten,thuet etwa 7 Fuder Weins ad 60 Thlr. NB. Dieser Post, perdorn. Revisores reduzirt auf 7 Ohmen und 1 \t einer Ohmen,act. 20. 7br. 1603. Thuet also ein Simplum wie oben stehet."

156. Capitulum Virginum in Dietkirchen. (S. 84.)

Die Matrieula führt noch auf:Capitulshof zu Dietkirchen70 Mldr. Korn 32 Mldr. Gersten", enthält dagegen nicht die indem Descriptionsbuche bei dem Zehndhoff zu Waldorf aufge-führten 3 Positionen von zusammen 25. 20. 4.

160. Decanus Bonensis. (S. 87.)

Im Ambt Gudesberg den Zehnden auf des Capituls Ländereyzu Gudesberg, Thuet 2*/2 Mltr. Korns. Im Amt Bonn zuMestorf den Zehend auf des Capitalslandt, thuet 16 Mltr. Korns,16 Mltr. Habern. 15 Morg. aussgerüstet Landt im BonnerBan, deren fünf und 1 Morgen aufm sandt gelegen, und geringnutzen beybringen. Ein Morg. Bändens ad 100 Thlr. Deweilennuhn solch Landt vom jähr 82 keinen guten Bawman gehabt,hatt jetziger Dechant solches des Gapituls fronhalfman zu Bonnverheuret für 8 Mltr. Korns, 1 Sechster Erbsen, Welche bissanhero einmahlen völlig gehebert worden. Item ein KleinZehentg., welches ein jähr nit alss das andere Thuet, dan diessgegenwertig jähr Thuet es nichts, Kan derohalber höher nitahngeschlagen werden, alss uf 3 Sumb. Korns jahrs. NasserZehend in der Herrn mauren ist ungewiss wie iedermänniglich

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