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Der Grundbesitz der Geistlichkeit um 1670.
127. Ablas Veteris Montis. (S. 72.)
Zusatz am Schlüsse: „Dass zu des Herrn Abts Taxa zu-gesetzt wird Matheisen von Berchem sein gutt, so das Closterahn sieh bracht".
129. Abt zu Knechtstetten. (S. 74.)
Die Grösse des Hofes Diepelkoven wird zu „200 MorgenLandts" angegeben. Beim Zehnten zu Fremersdorf wird be-merkt: „In der neuen Landesdescription ab anno 1670 et . . .ist unser Zehnten zu Fremersdorff nicht angeschlagen" undferner wird dabei bemerkt: „diese wieder ahn sich bracht, denZehnden davon vor diesem das Closter zu Grevenbroich gegeben".
131. Abt zu Marienstatt. (S. 75.)
Zusatz bei: „In Andernach artlandt 90". „Aus diesen90 Morgen hat der Obrister Camp ein Theil ahn sich brachtund wiederumb ahn Paffraths Kinder überlassen IOV2 Morgen".
135. Abt zu Ihisterbach. (S. 76.)
Zusatz: „Im Ambt Lechenich einen Hof vom Closter Heister-bach, haltet 87 Morgen Landt und thuet jährlichs 28 Mldr.Korns".
136. Abt zu Gladbach. (S. 77.)
Zusatz am Schlüsse: „Dem Herrn Prälat zu Gladbach betr.wegen des Gertz Hof, welcher Anno 1673 den 7. Februar mit57 Morgen auf die geistliehe pracht worden, welches dem protho-collo Cleri annoch einverleibt werden muss".
Zwischen 138 und 139 (S. 78) ist eingeschoben: „Hen-ricus de Grave Vicar. apostol. Hatt im Ambt Erbrondt auss derMüllen zu Eppinghoven jährlichs 28 Thlr."
141. Abbatissa in Vylig. (S. 79.)
Der Zehnte aus dem Amte Wolkenburg ist in matr. clericolon. extranei nicht hier, sondern erst später bei 154 (S. 84)capitulum Virginum in Vylig aufgeführt.
143. Capitulum 8. Cassii und Florentii in Bonn. (S. 79.)
Zusätze: „Im Ambt Gudesberg den nassen Zehenden". — ImAmbt Bonn zu Impekoven gehören ins Wochenamt etlicheBenden, sein dem Halfman zu Mestorf verpfachtet 7'/2 Gld.Es halt ein Capitul zu S. Cassii in Bonn noch etliche kleineWeinzehend umb Bonn gelegen, welche auch ad Canonicorumpraebendas gehörig und jeder Canonicus ein derselben einhattjuxta Senium; seint doch ungleich dan ein mehr, als das anderTheil, etliche Jahrs mit über 2 oder 3 fdr. Weins. Etliche