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Der Grundbesitz der Geistlichkeit um 1670.
unterhalb Bonn sowie in Erpel, Geislar, Kessenich, Linz undUnkel war er 100 Gulden, in Grau- und Schwarz-Rheindorf140—150, in Breitbach 180, in Blittersdorf, Godesberg, Muffen-dorf, Waldorf 90, Alfter und Andernach 80, Bornheim 70,Oedenkoven 60 und an anderen Orten noch weniger.
Wie aus dem Besitzverzeichniss hervorgeht, wurden diePachte zum grössten Theil in Naturallieferungen und nur zumkleinsten Theil in Geld entrichtet. Der oben angeführte Werth-canon für Getreide und Wein hatte auch damals noch seineGeltung beibehalten, so dass man daraus gleichfalls einen Schlussauf den Bodenwerth machen kann.
Das Streversdorffsche Descriptionsbuch zeichnet sich durchKlarheit aus, während in dem von 1599 die knappe Form desAusdrucks es erst aus dem Zusammenhang erkennen lässt, obdie einem Besitzthum beigefügte Zahl die Grösse in Morgenoder den Ertrag in Maldern ausdrücken soll. Im Allgemeinenbesteht, zwischen dem altern und dem Streversdorffschen Des-criptionsbuch eine ausserordentlich grosse Uebereinstimmung,einmal weil die jüngere Aufstellung sich nur auf dem Grundeder altern erheben konnte, dann auch weil der geistliehe Besitzin ganz besonders hervorragender Weise den Charakter derStabilität an sich trug.
Wir bringen deshalb, um Widerholungen mögliehst zu ver-meiden, nur den Besitz des Domcapitels in voller Ausführlichkeitund beschränken uns darauf, die Veränderungen anzugeben,die der Besitz des Klerus in dem Erzstift seit 1599 erlittenhatte, immer mit genauem Hinweis auf die Seitenzahl des altenDescriptionsbuches.