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2 (1893) Die Erzdiöcese Köln nach der Kirchentrennung
Entstehung
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411
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Der Grundbesitz der Geistlichkeit um 1670.

411

Herrlichkeiten des Nieder-

Serenmus. nnd

Hochw. Thnmb

Geistliche

dero

Capital n. dero

Ertzstifts.

Tafelgutorn.

Kirchengutern.

Ländereyen.

Alpen........

__

174V a

Bedbur .......

188

3 691 3 /4

Fliestedten......

84

233

Brauweiler......

89

5 177 3 / 4

Freiheit Deutz.....

204

25

161B 1 /»

Erb Vogtey......

4 409

Erbrath.......

357Va

2567 2

Hackenbroich.....

172

1202

Helfenstein......

Horst........

126V.

Hülss........

Junkerestorf......

575

Kenten.......

95

Manenheim......

9567 2

Merrheim.......

1353

Mungerstorf......

1565

Nersen uud Aurath . . .

617 3 / 4

Niel........

381 V,

719

Nierst........

6197i

Odenkirchen......

112 3 / 4

Ossendorf......

8917.

Quadrath.......

437.

Udisheim . . . . . . .

30

Wevelinghoven.....

343

Woringen......

3067.

Zoppenbroich.....

1340

1 6927,

In den Herrlichkeiten . .

561 1 /;,

2 279 l /s

26 806 3 /4

In den Stätten nnd Aemtern

2 734V 4

2 971 l /4

31 662 3 / 4

Im Ganzen im Niederstift

3 295 3 / 4

5 250 3 /4

58 469V 2

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Die Descriptionsbücher dienten als Grundlage für die Er-hebung einer bestimmten Steuerumlage. Dem von 1599 istder Betrag der Umlage beigefügt. In dem Abdruck der Strevers-dorfi'schen Handschrift war es uns nur um den Nachweis desgeistlichen Besitzes zu thun, weshalb wir den Steuerbetrag ausserAcht Hessen.

Auch diese Aufstellung diente als Grundlage für die Matri-culareinsehreibungen, die der Kurfürst im Jahre 1686 erliess,um die Kosten für sein Trupp encontingent in Ungarn zu be-streiten. Von dieser sog. Türkensteuer hatte der rheinischeTheil des Erzstifts a k, der westphälische 2 /s beizutragen. Derrheinische Antheil war in toto 54 729 Rthlr. 52 Alb. ZurAufbringung dieses Betrags wurden die verschiedenen Ständedes Landes in nachstehender Weise herangezogen:

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