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2 (1893) Die Erzdiöcese Köln nach der Kirchentrennung
Entstehung
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Der Geldwerth im Mittelalter.

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Auf Grund des Münzvertrages der rheinischen Kur-fürsten von 1493 und der Baurechnungen der XantenerStiftskirche hat Beissel (S. 98) eine genaue Berechnungund Aufstellung des Werthes der verschiedenen im Um-lauf befindlichen Münzen für das Jahr 1495 gegeben.

Münze

NeueWeiss-

KölnerMark

Xant. Mark

oderNeuer rhein.

Pfenninge

Gulden

Groschen (grossi).....

'/36

V216

V884

Junge Kölner Mörchen (mauri)

Vl2

l /T2

'/as's

Alte Kölner Mörchen

V,8

>/*a

J /l92

Xantener Stiftsdenare . . .

'/

Vse

X /l44

Kölner Schillinge .....

V«

Via

'M.8

Kölner Buyschen.....

2 /3

/.

'/SB

Neue rhein. Weisspfennige .

1

»/e

»/»*

Stüber .........

1

V«

V24

Alte Weisspfennige ....

!»/

V*

J /l6

Kölner Blanken......

2

l k

V"

Xantener Stiftssolidi ....

2

Vs

J /l2

Kölner Mark......

6

1

'/*

24

4

1

Neuer rhein. Gulden . . .

24

4

1

Alter rhein. Gulden ....

39

6 1 /»

l 5 /s

Alter Schild (scut. antiq.) .

65

10 8 /+

2 3 /4

Nach dem Jahre 1600 machte der Thaler 52 albus =26 solidus aus, der albus zu 6 denaren gerechnet. Rechneteman den clevischen Daler zu 30 stüfer, so machte der ge-wöhnliche Joachimsthaler 2830 stüfer, der alte Joachims-thaler indessen 60 stüfer aus. Der Reichsdaler dagegenhielt 5560 stüfer und war gleich l 1 /* =2 Daler clev.

Ein Albus jener Zeit machte 12 heller aus; der solidus1 stüfer 3 heller. Die Mark 13 stüfer 15 heller.

Diese kurzen Anführungen werden genügen, um dieGeldangaben, wie sie in dem Liber procurationum et petitio-num Archidiaconi Xantensis gemacht sind, zu einem rich-tigen Verständniss zu bringen. Der Umstand, dass dieangeführte Handschrift sich ausschliesslich auf den XantenerArchidiaconatsprengel bezieht wie nicht minder die That-sache, dass das Document der Xantener Stiftsbibliothekentstammt, lässt darauf schliessen, dass den Berechnungenüberall die Xantener Währung zu Grunde liegt, nach der