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Archivierung ausschließlich auf Neuerscheinungen. Dabei stehenauf der Bundesebene nationalbibliographische Zwecke im Vor-dergrund, und auch auf der Regionalebene spielt die Selbstdar-stellung der Region in ihrem Schrifttum eine dominante Rolle.
Das in der Bundesrepublik entstehende Nationalarchiv ist aus-schließlich ein Gegenwartsarchiv. Selbst wenn es in der Zukunfteine geschichtliche Bedeutung haben sollte, entbehrt es für denAugenblick jeder historischen Dimension. Die Festlegung derSammelaufgabe für die als Nationalbibliothek aufzufassende Deut-sche Bibliothek schließt eine retrospektive Ergänzung des Bestandesauf der nationalen Ebene aus, und eine systematische Ausdehnungdes Archivs in die Vergangenheit ist an dieser Bibliothek auch nichtintendiert.
Seit 1945 besteht für keine Bibliothek der Bundesrepublik mehr einstaatlicher Auftrag, ein historisch orientiertes Nationalarchiv ge-druckter Texte aufzubauen oder zu einem solchen Archiv einenBeitrag zu leisten. Die ehemals für die Preußische Staatsbibliothekgeltende Verpflichtung ist nicht erneuert worden. Zwar ist dasSammelprogramm der jetzigen Staatsbibliothek Preußischer Kul-turbesitz weiterhin enzyklopädisch ausgerichtet, aber das Stiftungs-gesetz verpflichtet sie nur noch zur „Ergänzung" der übernom-menen preußischen Kulturgüter, nicht mehr zur Sammlung derNationalliteratur in ihrer ganzen Breite. Ebensowenig wird von denBibliotheken, die landesbibliothekarische Aufgaben wahrnehmen,seitens ihrer Unterhaltsträger eine in die historische Dimensiongehende Sammeltätigkeit gefordert. Sofern sie aufgrund des Pflicht-exemplarrechts eine entsprechende regionale Sammelaufgabe wahr-nehmen müssen, haben sie sich nur um die Neuerscheinungen zukümmern.
Für die retrospektive Sammlung von nationalem Schrifttum gibt esin der Bundesrepublik lediglich eine Grundlage, die als quasi-moralisch bezeichnet werden könnte. Es gehört zum bibliothe-karischen Selbstverständnis, wie es sich über lange Zeit ausgebildethat, daß die Erwerbung historischer Literatur aus der Region undüber die Region einen Teil der landesbibliothekarischen Aufgabendarstellt. Die Erfüllung dieser Aufgaben obliegt den Bibliotheken,