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durch die Auffassung, daß die Bibliotheken primär durch ihreRegionalzusammengehörigkeit miteinander verbunden seien. Dieältere Ansicht von der Funktionszusammengehörigkeit ordnete dieBibliotheken nach Maßgabe ihrer Aufgaben einander zu. So wurdezwischen örtlich auseinanderliegenden wissenschaftlichen Biblio-theken ein engerer Zusammenhang gesehen als zwischen benach-barten wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken. Das ur-sprüngliche Konzept des preußischen Leihverkehrs, das eine Aus-hilfe nur zwischen der Königlichen Bibliothek und den Univer-sitätsbibliotheken vorsah, war darauf abgestellt. Die neuere Auf-fassung stellte die Raumeinheit über die Funktionseinheit. Sieentspricht der Kulturhoheit der Länder. Pointierten Ausdruck fandsie im Bibliotheksplan '73, dessen Ordnungsvorstellung die einesumfassenden und ,flächendeckenden' Bibliotheksnetzes für dieBundesrepublik ist. 6
Beratungsgremien für die Bibliotheksentwicklung gibt es in dieseroder jener Form der Institutionalisierung in allen Bundesländern.Teilweise wurden diese Beiräte schon in den späten vierziger Jahreneingesetzt, so in Niedersachsen und in Rheinland-Pfalz. In densechziger und siebziger Jahren sind in der Mehrzahl der Bun-desländer Bibliotheksentwicklungspläne aufgestellt worden - stetsunter strikter Beschränkung auf die Region. Auch der Biblio-theksplan '73 gehört als nationaler Regionalplan in diesen Kontext.
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Die Wichtigkeit bibliothekarischer Regionalplanung steht außerFrage, da die regionale Literaturversorgung zahlreiche Aufgabenhat. Auch sind im Zuge der regionalen Bibliothekspolitik derNachkriegszeit die meisten Regionalbibliotheken wieder zu wir-kungsfähigen Institutionen geworden, und ihre Wiederbelebunggehört zu den erfreulichen Kapiteln der jüngsten deutschen Bi-bliotheksgeschichte. 7 Ob die Regionalbibliotheken allerdings ihrefrühere Bedeutung voll zurückgewinnen werden, wird in Biblio-thekskreisen unterschiedlich beurteilt. 8
Dieser intensiven Regionalplanung steht keine vergleichbare Pla-nung auf nationaler Ebene gegenüber. Entsprechende Instanzensind wenig ausgeprägt und vor allem nicht mit den notwendigenKompetenzen ausgestattet. Für den preußischen Beirat für Bi-
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