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<2> (1922)
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Standesverhältnisse der Kanonissenstifter u. der Reichskanzlei. 15

statt die Aebtissin des Klosters Berg, über das wir sonst sehrwenig wissen, und mit ihr kamen Kanonissen aus Franken,Schwaben und Bayern, Die Nachfolgerin von Rilindis, diehochberühmte Herrad, die selbst wohl aus diesen Landenstammte, hat in ihren Hortus deliciarum einen Katalog ihrerMitschwestern aufgenommen, bei vielen die Geschlechtsnamenangegeben, und diese hat dann Wagner bestimmt; es warenunter 31 Kanonissen sicher 17 aus freiem Adel, 7 aus dienst-männischem Stande (3 -f- 2 ? Reichs- und staufische Ministe-rialen, 1 von Oettingen, 1 von Hohenburg selbst). Aus demElsass stammten nur 1 edelfreie und 5 andere 1 ).

6. Freie Adlige in der deutschen Reichskanzleiund als Hofrichter.

Die Persönlichkeiten der Beamten der königlichen Kanzleinach ihrem Stande zu untersuchen, ist unmöglich, aber wenig-stens bei den Kanzlern ist deshalb der Versuch denkbar, weilsie meist entweder Bischöfe waren oder es wurden und alssolche ihrem Stande nach wenigstens vielfach zu bestimmensind. Danach gewinnt man den Eindruck, dass die Reichs-kanzler, die ja bis in Friedrichs I. Zeiten durch ihr Amt Reichs-fürsten waren und alle dem Klerus entstammten, wohl auch meistdem freien Adel angehörten 2 ). Willigis (siehe oben) und derItaliener Gerbert (unter Otto II. 977) mögen Unfreie gewesensein. Die Reihe der Kanzler, die sicher nicht Edelfreie waren,beginnt dann erst unter Otto IV. mit dem früheren ProtonotarKönig Philipps, Conrad von Scharfenberg, der als Bischof vonSpeyer 1203 zu der Gegenpartei überging. Im 13. Jahrhundertwar aber die Kanzlei schon stark mit Niederadligen und anderen

') Vgl. Wagner a. a. 0. S. 67 f. und Wackernagel, Gesch.des Elsasses S. 89.

2 ) Vgl. die Listen bei H. B r e s s 1 a u, Handbuch der Urkundenlehrefür Deutschland und Italien 1* (1912).

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