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<2> (1922)
Entstehung
Seite
27
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Die Regel des hl. Benedikt. Anstalten mit edelfreier Spitze. 27

liehen und gelehrten Kenner der Geschichte seines Ordens,wie P. Ursmer Berliere es ist, die psychologische Erörterungdes Widerspruchs zu finden wünschen, der zwischen der Regelund dem tatsächlichen Leben gerade der hervorragendstendeutscher Klöster klafft. Allein seine VorträgeL'ordre mo-nastique des origines au XII e siecle" (1912) erwähnen wederdiese Frage noch berichten sie von den oben nachgewiesenenUnterschieden zwischen Klöstern mit Dienstmannen und ohnesolche und anderen Dingen, obwohl Berliere mein Buch be-kannt war und er ihm eine sehr freundliche Besprechungwidmete a ).

11. Kirchliche Anstalten mit edelfreier Spitze.

Das oben S. 56 angeführte Beispiel Freckenhorsts hatgelehrt, dass es Stifter gab, die grundsätzlich Edelfreie anihre Spitze stellten, selbst wenn sie sie von auswärts holenmussten. Aber das war nicht nur in Westfalen der Fall.Kirchliche Anstalten mit edelfreien Pröpsten, Aebten undAebtissinnen sind sehr zahlreich.

In Westfalen kommen zu den oben angeführten diePröpste von Schildesche. Auch in den zahlreichen Männer-stiftern Kölns galt diese Regel: in St. Severin bis 1287, inSt. Kunibert bis ins 14. Jahrhundert, Mariengreden bis 1288,St. Georg, St. Aposteln und St. Andreas bis ins 14. Jahrhun-dert, wobei ja freilich sehr viele Namen unbestimmbar bleiben.Von den grössten Stiftern der Erzdiözese St. Cassius in Bonnund St. Victor in Xanten weiss ich dasselbe, bei St. Patroklusin Soest erhob das Kölner Domkapitel den Anspruch, dassaus ihm der Propst genommen werde 2 ).

') Revue benedictine 27, 280* f.

2 ) Hugo RUthert, Das St. Patroklusstift zu Soest. Münst. phil.Dissertation 1914 gibt leider keine Liste. Im 13. Jahrhundert kennt dasWestf. DB. 6 Pröpste, davon sind 3 nach ihrer Herkunft bekannt, alleedelfrei. Bei der Wahl 1196 wählte das Kapitel Everhardus de Volmar-

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