162Zehntes„Bruder seelig Philipp Anton Damian Frey„herrn von B. Sr. Churfürstl. Durchl.„Pfaltz gewesenen General-Lieutenanten und„Obristen über ein Regiment zu Fuß aus er-„ster und zweyter Ehe hinterlassenen Kinder,„als Mariam Catharinam Stiftdame zu„Evam Franciscam vermählte Freyinn vondaß„Charlottam, und Carolinam dergestalt,„sie aller statutarischen Devolution, und an„derer Gegenrechten ohngehindert, als wel-„chen ich hiemit ausdrücklich will derogiret„haben, meine sämtlich hinterlassenen Güter-„Forderungen, und Actionen in gleiche Ti-„le erben sollen.-§. 6.Dieses letztere Willens=Geschäft ist zwarvon demselben durch den Tode bestättiget,zwischen aber zwey Fräulein Töchter zweytererEhe noch vor ihme aus dieser Zeitlichkeit ab-forderet, von der vor dem Vattern verstorb-nen Freyfrauen von S. keine Erben weder maͤnn-lich= noch weiblichen Geschlechts hinterlassen,und endlich durch das zu Anfange vorig 1754Jahrs erfolgte Absterben der verwittibten Frey-frauen von B. die annoch übrigen FräuleinTöchter, derer zwey aus ersterer, und die eineaus anderer Ehe herstammet, zu Theilung dervätterlichen sowohl, als auch oheimlichen Hin-terlassenschaft berufen worden.§. 7.
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