Stück.9§. 9.Wannenhero meines wenigsten Ermessen da-in zu sprechen wäre, würden impetrantischeAnkäufere durch die Originalquittungen, undPeebregisteren, oder sonsten rechtgnügig erwei-sen, daß sie die anerkauften Güter bis dahinals Pfächtere besessen, alsdann, oder bey des-sen Entstehung näher ergehen solle, was rech-tens.Expensis in finem reservatis.✋VI.V.der Einlöse einer jährlichenGeldrhente.§. 1.Die Gemeinde zu S. hat im Jahre 1676.sicherem Thomæ K. eine jährliche Geld-thent von vierzig valvirten, und auf-richtigen Reichsthaler in Specie für, und umSumme von 1000. Reichsthaler in Speciestalten verkaufet, daß sie all= und jedendie vorbemelte jährliche Geldrbent de-Rthlr. mit 1000. dergleichen Rehlr. inwiederum an sich gelten, und lösen2
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