Druckschrift 
1 (1758)
Entstehung
Seite
119
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Stück.119***VIII.Von Contractu Antichretico.§. 1.dann S. und dessen ersterer Ehe Kinder ha-den am 9ten Augusti 1754. ihr sogenann-tes F. Gut denen Gebrüderen S. für 1875Thaler auf 24. stete Jahren pfandweise über-tragen, und dabey zugleich gelobet, daß, wanndas Gut nach Verlauf der 24. Jahren wiedereingelöset würde, alsdann nebst Rückzahlungder Hauptsumme die Zinsen zu 4. pro Cent an-geschlagen, und nebst Abzug desjenigen, soVersatznehmere jährlichs davon genossen,stattet, wobey die verwendeten Kösten ohneeinige Widerrede vergütet, sodann im Fall dernicht Wiedereinlösung gegenwärtiger VersatzContract, als ein ohnwiederruslicher Erbkauffür obgedachten Versatzschilling solle gehaltenerden.§. 2.Diese also gethaitigte Pfändung will nunim Klägern als ein zum Nachtheile desernäherungrechtes betrüglicher Weise, aus-mener Contract und verkappter Kauf an-geferti-H 4