Druckschrift 
1 (1758)
Entstehung
Seite
125
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125Stück.IX.Von Contractu Antichretico.1.Zufolge des unterm 10ten, und respective21ten Januarii 1752. geschlossenen Con-tracts haben die Freyfrau von D. der Frey-herr von A. und dessen Ehegemahlin ihr indem Amte D. gelegenes so genennte D. Gutsammt allen An= und Zubehörigkeiten demBürgern B. und dessen Erben für, und umdie Summe von 2500. Reichsthaler (wovoneine Halbscheid bey Aushändigung des Con-tracts, und Einraumung des Guts, die an-dere Halbscheid hingegen ein halbes Jahr dar-nach in guter gangbahren Münz, und zwardie Carl D'or zu. Rthlr. die Louis D'or5. Rthlr. 10. Stüber, die Ducaten zu 2.Rthlr. 51. Stüber, und die Cronenthaler zu1. Rthlr. 37½. Stüber species gerechnet,sollte entrichtet werden) Pfandweise, oder ineine beständige Pfandschaft auf 29. nachein-ander folgende Jahren übertragen, also, unddergeſtalt, daß, fals die Verſatzgebere nachAblauf sothaner 29. Jahren das verpfände-te Gut wieder einlösen wollen, alsdann demPfandnehmere nicht nur die Aufkündigungdrey