Druckschrift 
1 (1758)
Entstehung
Seite
161
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Stück.161lassenschaft gegen standmäßige Erziehung, undAussteurung der alsdann noch ohnverheyra-theten Fräulein Töchter, die völlige Leibzucht,und Herrschung vorbehalten, und hiemit zu-gewiesen seyn, und bleiben solle. Und ob-wohlen diese Abrede des Endes kräftig, undverbindlich genug seye, daß es nach des HerrnVatters, und des Herrn Oheims tödtlichenHintritt also gehalten, und eingefolget wer-den solle, und müsse; so wollen jedoch derHerr Vatter, und der Herr Oheim, alsviel es annoch nicht geschehen, darüber zumUeberflusse eine besondere Verordnung hinter-lassen.-Solche besondere Verordnung hat aberder Vatter nie aufgerichtet, sondern ohne de-ten, und mit Hinterlassung seiner zweyterenGemahlinnen, wie auch fünf Fräulein Töchter, und zwarn zwey aus ersterer, sodann dreyenaus der zweytern Ehe dieses Zeitliche geseegnet:dahingegen dessen Bruder, und derer KindernOheim selbige dadurch bewerkstelliget, und zumStande gebracht, daß er seine letzte Willens-Meynung unter andern §. 3. dahin erkläret:Instituire ich all meine mo- und immobilar-auch Lehngüter (in welcher Herren Landendieselben immer gelegen) fort Actionen, For-derungen, und pfandhaften zu meinen ohn-gezweifelten Erben, die von meinem liebstenBru-