156Zehntes##SX.Von Auslegung eines Erbung-Bundnüsses.§. 1.Freyherr Philipp Anton Damian von B.bey seiner Vermählung mit der Frey-sein Ambrosina Alvara von H. amAugusti 1717. eine Eheberedung errichtet,innen unter andern §. 6. versehen: „Da wo„bemeltem Herrn Hochzeitern gefällig zuter, und fernerer Ehe zu schreiten;„demselben einen dritten Theil seiner seits„gebrachter, und in dieser Ehe geworbe„wie auch der Gereiden Güter gegen Ab-„tung eines dritten Theils gereid= undu„reider Schulden in solche fernere Ehe einbrin„gen zu können erlaubet seyn.-§. 2.Nach Absterben dieser erstern Gemahlinnewelche ihrem Eheherrn drey Fräuleine Töchnamentlich Annam Mariam Catharinam,vam Franciscam, und Elisabetham Aug.stam hinterlassen, hat wohlgemelter Freyhervon B. sich zum zweytenmahl mit Anna MariaCa-
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten