Stück.29cimes in der S. cum perceptis à die contesta-tae litis salvo petitorio zu handhaben seye.§. 27Als viel demnach die Kösten anbetrift, soweisen eines theils die Acta nach, was vieleund schwehre Kösten die Abtey H. durch ihrenach dem Kayserlichen Cammergericht, undnach Rom genommenen ganz ohnerlaubt= undhöchst-sträflichen Absprünge dem Stift V. ver-ursachet habe. Und andern theils ist aus obi-gen zur Gnüge zu entnehmen, daß von bemel-ter Abtey H. die Herstellung in den vorigenStand aus ohnrechtmässigen, und ohnerheb-lichen Ursachen nachgesuchet worden. DaheroAbt und Conventualen zu H. sowohl in diewegen der ohnerlaubten Absprünge nach demKayserl. Cammergericht, und Rom, als auchin die à die petitae restitutionis in integrumaufgegangenen Kösten nach richterlicher Ermäs-ſigung faͤllig zu ertheilen wären.II.Vonder Gültigkeit des Testaments.§. 1.irgermeister und Rathsverwandter zu G.Johann E. hat am 2ten Merz 1732.mit
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