Druckschrift 
1 (1758)
Entstehung
Seite
159
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159Stück.heit zwischen erster= und zweyterer Ehe Kin-deren gestöret, und behinderet würde, solleHerr General solchen Abgang aus anderenihme zufallenden Gütern ersetzen, damit dieGleichheit erhalten werden möge. Und dades Herrn Vatters des Herrn General Ma-joren einzige Intention dahin abziehlet, da-mit sothane Gleichheit ins Werk gerichtetwerden möge, so thuet dessen Herr BruderHerr Obrister sich dahin erklären, daß Erdieses heilsame Geschäft in seinen künftigenVermächnüssen auf alle Weise ebenfalls be-fördern, und bewerckstelligen wolle, wodurchihme jedoch die freye Disposition keineswegsbeschränket seyn solle, jedoch daß die Frau Ge-mahlin des Herrn Generalen, so lange alssie nach dem Tode ihres Herrn Ehegemahlsin Wittibstande verbleibet, die Leibzucht al-linger Güter geniessen, und darinn sitzen blei-ben solle.-§. 4Eine gleiche, oder vielmehr die nemlicheVereinbarung ist auch geschehen, als im Jah-re 1739. die dritte Tochter ersterer Ehe Fräu-lein Elisabetha Augusta mit dem Freyherrnben S. zu Ehe geschritten; immasen derenselbenEhestiftung, welche der Braut beede Eltern,wie auch der Oheim, und der Freyherr, undFreyfrau von L. ebenfalls unterschrieben, kraftdes dritten Absatzes ausdrücklich verordnet:daß