Stück.157Catharina gebohrner Freyinnen von H. ver-mählet, und durch den mit selbiger geschlosse-nen Ehebund sowohl den vorherigen in allenseinen Puncten, und Bedingnüssen nach Inn-halt des §. 5. bestättiget, als auch ausweisdes §. 3. in die zweyte Ehe als eine „Dona-„tion propter nuptias einzubringen verspro-„chen, seine liegende, und fahrende, von sei-„nen Eltern ererbte, oder sonsten acquirirte,„und auf ihn erfallene Güter, so annoch in„Communione stehen, und daraus ihme com-„petirenden Antheil, so bey hernechst vornehmen-„der Theilung ihme zukommen werden, in so„weit Herr Hochzeiter, vermög mit seiner ver-„storbenen Frau Ehegemahlinnen errichteter„Ehepacten darüber zu disponiren, und in„die zweyte Ehe einzubringen mächtig ist.-§. 3.Bey sothanen beeden Bundnuͤssen ist es in-dessen nicht verblieben, sondern als im Jahre738. die zweyte Tochter ersterer Ehe Freyfräu-lein Eva Francisca mit dem Freyherrn von L.sich verheyrathet, in der von diesem jungenBrautpaare beliebten, und von der FräuleinBraut beeden Eltern sowohl, als auch von de-renselben Oheimen Lothario Friderico Frey-herrn von B. mit unterzeichneten Heyrathsver-schreibung §. 14. ausbedungen, und vereinbah-ret worden: „sollte gegen alles Verhoffen in„des Herrn Vatters itziger, und weiterer Ehe„kein
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