154NeuntesCommissario erlaubt gewesen, wider die erlaßsene, und bereits insinuirte Inhibition einerzumalen so wichtigen, und præjudicirlicherActum zu verrichten. Da nun auch dieseFehler bey der zweytern Deposition nicht ersttzet, sondern hiebey die Zehlung des zweyternDepositi ebenfalls verabsäumet, ja in welch-Muntzsorten die Gelder erleget, nicht einmalangeführet, und ein mehreres nicht angemerktworden, als daß das Gericht die gegencancellirten Wechsel baar erlegten, undSäcken gewesenen 1250. Reichsthaler,vielmehr die Säcke in ein kleines mitüberzogenes Kistgen geschlossen habe; sosich hieraus die andere Nichtigkeit zu helleTagen. Numeranda enim pecunia est,satis, ut ponatur in sacculo sine alia nume-ratione. Nam hic loquimur de consignatione, quae fieri debet ob recusationem emris, & integra quidem: nec aliter constapotest, an sit integra, nec ne, quam si fue-rit numerata.TIRAQVELL. cit. supra loco. n. 20.2& 22.§. 20.Welchem allem nach sich dann der endli-che Schluß dahin ergibt, daß nicht nurpellans von der uͤbel querhobenen Klage lossprechen, sondern anbey Appellati in die ab-lenthalben aufgegangenen Kösten darum zu ver-dam
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