Stück.149zumalen diese Worten anbey von solcher Gat-tung ſeynd, wovonCARPZOV P. 2. dec. 14. n. 26.schreibet: ejusmodi clausulae, & dictiones in-telliguntur magis ex consuetudine usurpatae,& appositae, quam quod ex mente contra-hentium adjectae videantur.§. 17.Ob übrigens, und (9.) die in dem Contractbeschehene Einschränkung der Wiederlöse: nem-lich, daß, wann die Aufkündung auf den er-stern Tag der darzu bestimmten dreyen Mona-ten nicht geschehen, alsdann für solchesmal dieReluitions-Frist erloschen seyn, mithin unternemlichen Vorwarten aufs neu 29. Jahrenanfangen, und hernechst sich endigen solle: et-was Wucherliches mit sich führe? dessen Un-tersuchung will dermalen um so überflüßigerseyn, als dieselbe, sie mag ausschlagen, wie sieimmer wolle, denen Appellatis nicht das aller-mindeste früchten kan. Solte diese Einschrän-kung wucherlich seyn, so kommet bekenntermas-sen dem Pfandgebern zwar die exceptio usura-riae pravitatis zu statten, die Appellati indes-sen mögen sich derselben auf keinerley Weise be-dienen, in mehrerem Betracht, daß nicht nurdie Rechten wegen eines Juden=Wucherskeine Vernäherung gestatten, sondern auch so-gar durch die Vernäherung selbst die Appella-ti des untergelaufen seyn sollenden Wuchers sichtheil-K 3
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