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1 (1758)
Entstehung
Seite
129
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129Stück.tract dem Vernäherungs=Rechte unterwor-sen seye; also muß zu erst vielmehr beurtheiletwerden, ob bey sothanem Contract die Ver-näherung statt finden könne? dieses aber läs-set sich nicht eher beurtheilen, es seye dann,daß man zuvor die Art und Gattung desContracts durchforschet, und ergründet habe.§. 6.Siehet man nun solchen Endes den Con-tract mit einem offenen, und RechtsgelehrtenAuge ein, so ist gar leichte abzuschliessen, daßselbiger eine eigentliche, und wahrhafte Anti-chreiis seye. Allermassen eines theils die Con-trahirenden denselben also betittelen, und be-namsen, mithin dahier eintreffen muß, quodcontractus, quem contrahentes verbis ex-pressis antichresin appellant, pro tali ha-bendus, nec aliud ipsi nomen, vel genussit attribuendum.BARBOSA ad C. 4. X. de pign. N. 2.Contractus enim & sententia contrahen-dium talis esse praesumitur, qualem primaejus figura demonstratL. 69. de Legat. 3.und andern theils der Worte: Einlösen, wie-derlöse sich stetshin bedienen, welches ein aber-mahliges Kennzeichen der antichreseos istVer-