128Neuntesbus, von der End=Urthel den 11ten Decembris anhero schriftlich provociret, die erstAppell unterm 29ten Novembris, undzweytere ersagten 11ten Decembris, michbeede intra trigesimum dahier eingefül-selbigen Tages auch die Processus erhalten /29ten Januarii 1753. pro arctioribuspulsorialibus gebeten, unterm 1ten Febr.avocatione actorum originalium angeruffiam 7ten und respectivè 26ten ejusdem, wie aufam 20ten Martii prorogationem fataliumunum mensem nachgesuchet, und ꝺenAprilis seine Justifications=Schrift überben, mithin die Nothfristen, und allelichkeiten der Berufung vollkommen richtigstellet.1.HaDannenhero die Erörterung derdasache nunmehr anzugehen. Wobeyser allem Zweifel gesetzet, daß die Apkwider den Appellanten eine VernäherungKlage angehoben, so scheinet es zwar,müßte vor allem untersuchet werden, ob,in wie weit dieselben die erforderlichenlennitäten beobachtet, die gewöhnlichenstanda erfüllet, und zu dem VernäherinRechte sich gerechtfertiget haben? Gleichtober der Appellantische Theil stetshinspricht, und verneinet, daß der zwischenund dem Freyherrn von A. geschlossene
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