122Achtesder Pfandschilling, ja schier der zweyfachePfandschilling wieder zu geben, und also alleHoffnung der Einlösse vergeblich. Dieses istzwar nach des Klägers Rechnung in so weitrichtig; wer wird demselben aber nachgeben,daß die Rechnung nach seinem Fusse müsseangeleget werden? In dem Pfand=Contractist nicht enthalten, daß der jährliche Genuauf 30. Thaler angeschlagen werden solle,dern derselbe verordnet vielmehr, daß dasjenigege, so jährlichs genossen worden, an denen:sen abgehen solle. Wie will nun aberderKläger behaupten, daß die Früchten die Zin-sen nicht erreichen werden? Es kan dieses zwargeschehen, dahingegen kan auch seyn, daß dieFrüchten die Zinsen übersteigen. Totæ resrusticae ejusmodi sunt, ut eas non ratoneque Labor, sed res incertissimae, ventitempestatesque moderentur, adeo, uthoc negotio Spes tantum subsit, quae nonhabet certam aestimationem.LAVTERBACII. de jure antichret. §. 44.Folglich ist dieses alles ganz ohngewiß, undmag demnach aus dem ohngewissen kein gewi-ser Schluß gefasset werden.§. 5.Zudeme ist auch nicht zu vermuthen, daßdas Gut nur 30. Thaler Pfacht auswerfe,Wann dieses wäre, so hätte der Pfandnehmervon seinem Gelde kaum 14. pro Cent:Daher
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