Sechstes98§. 2.Wie nun erwehnte Gemeinde im Weinme-nate vorigen Jahrs die Einlöse verfügen wollen, so ist dabey Irrung entstanden, welcher-gestalten, und nach was für einem Fusse dieversprochenen 1000. Reichsthaler in Specieentrichten seyen. Die Gemeinde vermeinet,ein vollkommenes Genügen geleistet zu habendaß sie dem Klägern 1000. Reichsthaler80. alb. wiedergegeben. Der Kläger will da-hingegen behaupten, daß ihme nebst den aus-gezahlten 1000. Reichsthalern annoch das vomMünz=Waradein zu 250. Rthlr. ausgeworne Agio, wie auch das pro Cento müssegeführet werden.§. 3.Um nun zu untersuchen, wer von diesebeeden recht daran seye, so lasse ich in so wseines Orts dahin gestellet seyn, ob der harteReichsthaler bis an das Jahr 1667. nurAlbus Cöllnisch gethan, ob derselbe im Jahr1674. bis auf 80. Albus gestiegen, unddiese Zeit das Wort: Reichsthaler in Sallererst im Schwange gekommen, unddadurch harte Reichsthaler verstanden wer-können, oder nicht? Wenigstens glaubenicht, daß in jenem Crayse, wo die ohnekennten Gelehrten stetshin ihren Sitz gehabtund welchem (damit ich mit dem fürtreflichVer-
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