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1 (1758)
Entstehung
Seite
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Zweytes34Substitutions-Fall sich ergeben; So kan ichmeines wenigstens Orts keinen andern Schlußabfassen, dann daß derjenige den Namen einesCalumniantens verdiene, welcher auf eine socalumniose Art ein Juramentum Calumniaeauszuforderen sich erkühnet, zumalen die vonder Beklagtinnen aufgeworfenen Fragen sattsam bewähren, wie, und welcher gestalten dieKlägere an dem Testament Theil nehmen, unddaraus ein gerechtsam herleiten;Dahero von sothanem Eyde lediglich zu ab-strahiren wäre.§. 5.Die von dem V. beybrachten Vollmachtenseynd zwar alle nicht hinlänglich, massen, (wi-in meiner vorigen Relation bereits angeführet,derer einige nach Vorschrift hiesiger RechtsOrdnung nicht eingerichtet. Indessen abereines theils der V. nicht nur für sich selbsten;handeln berechtiget, sondern hat auch so garAnsehung seiner Geschwistern ein Mandatumpræsumtum, und andern theils seynd die meh-resten derer Vollmachten hinlänglich, anbe-geben dieselben nicht bloß auf die Oeffnung derer Testamenten, sondern zugleich auf die Ein-und Ausführung einer gerichtlichen Klage. Tauch über dies gegenwärtige Rechts=Irrungmeines wenigsten Ermessens dermalen ihre end-liche Erledigung erhaltet, so kan in diePuncten