Stück.35Puncten füglich nicht gesprochen werden. Mit-hin wäre davon gleichfalls zu abstrahiren.§. 6.Aus obigem folget schon von selbsten, daßder punctus Cautionis keiner weitlaͤuftigenUntersuchung bedürfe; anerwogen durch En-digung der Hauptsache derselbe von selbsten zer-fallet. Zudem seynd auch zwey derer Kläge-ren in hiesigen Landen mit einer Præbende ver-sehen; der eine nemlich zu W. und der anderezu S. Mithin lauffet die Beklagtinn wegenderer Kosten nicht die mindeste Gefahr, sondernkan selbige, falls sie ihro zuerkennet werdensollten, von diesen beeden um so mehr erhalten,als dieselben vermuthlich noch so viel haben wer-den, daß die Kosten leichtlich erzwungen wer-den mögen.Wesfalls hievon eben, wie vom vorherigenzu abstrahiren wäre.§. 7.Solchemnach zu der Hauptsache, und derdabey sich ergebenden erstern Frage abzuschrei-ten, so ist vor allem die Richtigkeit des Testa-ments vom 2ten Merz 1732. zu untersuchen.Dieses ist zwarn von dem Manne Joann E.wie auch vier Gezeugen, und dem Notario S.ordentlich unterschrieben, und gesiegelt; dahin-gegen aber hat die Frau selbiges nicht unter-schrieben, sondern nur ein Merkzeichen beyge-setzet.C 2
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