Druckschrift 
1 (1758)
Entstehung
Seite
31
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Stück.31und darinnen §. 5. 6. 7. & 8. unter anderenverordnet, daß in Gefolg vorherigen Testamentsre respective Tochter und Schwester A. M.L. Wittib B. die ihro honorabili institutionistitulo gelassene Legitimam auf eben selbigeArt, und Beysatz, wie in besagtem Testamentverordnet, haben, in übrigen so gereyd= alsohngereyden Güteren aber ihre Enkelein undNichte H. B. unter denen Bedingnüssen insti-tuiret seyn solle, daß, im Fall dieselbe vor demCanonico E. ohne Erben ableben würde, als-dann die Nutznieſſung sammt Eigenthum derBereyden, und was darzu gehörig, auf ihnCanonicum zuruͤck schlagen; wann aber dieErbin wider den Willen ihrer Groß=Mutter,und Oheimen mit einer ohngleichen, oder ohn-proportionirten Person sich vermählen wür-de, sie zwar von allem so gereyd, als ohnge-teyd Guteren Zeit Lebens die Nutzniessung ha-ben, jedoch davon nichts verbringen, sondernden Eigenthum ihren ehelichen Kinderen zu las-sen gehalten, und falls gesagte H. nicht heyra-then, und fölglich ohne Leibes=Erben verster-ben, oder sich zwar verheyrathen, aber keinecheliche Kinder erwecken, oder derer bey ihremAbsterben keine hinterlassen, oder zwar hinter-lassen, selbige aber ebenfalls ohne eheliche Lei-des-Erben sterben würden, ihro und zwarnmit prohibition die sogenennte Trebelliani-am nicht abziehen zu mögen, ihre Vetteren,Baasen, nemlich des Herren J. M. R.Bür-