Druckschrift 
1 (1758)
Entstehung
Seite
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Zweytesmit seiner Ehefrauen P. B. eine letzte WilleVerordnung errichtet, und in derselbenTochter A. M. E. Wittib B. honorabili ins-tutionis titulo blosihin in legitima, werderenselben dasjenige, so sie nach ihrerheyrathung einiger massen aus elterlichenteln empfangen, sammt den vom Vattersrührenden Stock= und Stamm=Güterngerechnet werden solle, zu Erbinn benennet.dann ihrer Enkelein H. B die zu P. anerw.bene Länderey mit dem Bedinge verma-daß dieselbe diese Länderey nach ihrem⸗Cbekommen, falls sie aber ohne Leibesversterben würde, sothane Länderey derenmen, und ihrem Sohne Canonico zuoder dorthin verwendet werden solle, wohinselber eventualiter daruber disponiren wirund endlich in den übrigen gewonnen= undworbenen ohngereyden, auch gereydenren, Baarschaften, und was sie sonst ver-werden, den Sohn Canonicum J. P. E.Erben eingesetzt, dergestalt jedoch, daß die:ter in denen Baarschaften, und GereydenLebens eine freye ohnbeschränkte Macht,Gewalt nebst dem Genuß aller ohngereiGüter behalten solle.§. 2.Nach Absterben des J. E. haben dietib, und der Sohn Canonicus untermJanuarii 1734. ein ferneres Testament gen