Druckschrift 
1 (1758)
Entstehung
Seite
21
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21Stück.der N. solte einmahl davon gegeben haben. Obsolches nun wahr, wüste nicht. Dessen jedochohneingedenkt bekundschaftet er ad Art. 5. erhätte niemals gehört, auch von keinen altenLeuten, daß der Jufferenberg einmahl solteZehnten gegeben haben, oder schuldig seyn.Welche leztere Widerſprechung ſo groß iſt, alssie nur immer kan auserdacht werden.21.Diesem kommet nun annoch hinzu, daß dievom Stift V. vorgeschlagenen Reprobatorial.Zeugen, und zwar testis Imus ad Interrog. 1.8. bewähret: die V. Zehntknechte wärenZeit seiner Pfacht=Jahren auf den Baumgar-ten an den anschiesenden Jufferenberg auchbisweilen in den Berg kommen, und hät-ten den Zehnten geforderet, er aber zur Ant-wort gegeben: er könnte ausser Befehl seinerPrincipalinnen keinen Zehnten geben. Indes-sen wäre von dem Jufferenberg seiner Princi-palinnen Wein mit dem seinigen durch richter-liche Recessus arrestiret, worüber er sich beyseinen Principalinnen beschweret, so wäre ih-me bedeutet worden: er solle salva protestatio-ne mit dem Stift V.; so gut er könnte, sichvergleichen, welches er dann auch in so weit ge-than, und durch seinen Knecht Richard N.weissen Weins geschicket. Der zweytere ZeugHenrich L. bestättiget solches ad Interrog. 1.& Art. 2. aussagend: als er bey dem alten N. 9.Jahr als Knecht gedienet, so wisse er, daß V.-Zehnt-