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1 (1758)
Entstehung
Seite
18
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18Ersteses dem Closter M. fehlet. Die zwey übrigenZeugen sollen auch zwar laut des von Schöpferund Vorsteheren ausgefertigten Zeugnisses zuO. zwischen den so genennten Fallstecken be-gütet, und selbst Zehnt debentes seyn. Alleine es wird solches von Seiten H. durchausverabredet, und wäre also näher zu beausfün-digen, wann nicht die Aussagen derer Zeugelso beschaffen, daß es auf dererselben Persohwenig ankomme.§. 17.Allermassen der erstere Zeug ad Art. 2. be-jahet, daß der so genennte Jufferenberg in deZehent=Freyheit gelegen. Dahingegen ant-wortet derselbe ad Interrog. 2. nicht sagenkönnen, daß der Jufferenberg frey oder ohfrey seye. Hinwiederum bewehret selbiger anInterrog. 6. auf einer Seiten des JufferenWeingartens sowohl, als der anderen Seitenwäre alles Zehent= wie auch von ChurfürstSchatz frey, und bliebe er dabey, es mösklein, oder groß seyn, was zwischen denenSteinen gelegen, wäre frey. Und ad Inter-rog. 10. sagt er, nicht anders zu meynen,daß der Jufferenberg frey wäre. Endlichstehet er ad Interrog. 11. nicht sagen, nochhaupten zu können, wie der WeingartenJufferenberg dem Stift V. keinen Zehnten g.be. Und dannoch bestättiget er ad Interroswas die Freyheit von Grevenberg angieng, wä-