Druckschrift 
1 (1758)
Entstehung
Seite
17
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Stück.§. 15Vorerwehnte Zeugen, wie auch der vierteZeug Thiel R. bekundschaften demnach ad In-terrog. 5. Art. 2. daß all dasjenige, so zwischenden gesetzten Steinen, und Waldstecken gele-gen, Zehent frey, und der so genennte Juffe-renberg in solcher Freyheit mit gelegen seye.Welchem die Zeugen ad interrog. 3. & Art. 4.annoch hinzufügen, solches von ihren Elteren,und andern alten Leuten gehöret, anbey nichtgesehen, noch gehöret zu haben, daß von demJufferenberg jemahls Zehnten gegeben worden.Diese Aussagen seynd zwar ziemlich klar, unddeutlich: wie weit indessen dieselben erheben,wird sich alsdann äusseren, wann dererselbenPersonen um etwa näher betrachtet, und das-jenige so das Stift V. selbigen entgegen gesetzet,nach der Behörde wird erlediget seyn.16.Der zweyte Zeug gestehet ad Art. 1. rundaus, daß er selbst in jener Gegend, welche Ze-hent frey seyn solle, einen Platz, oder gewissenBezircke hätte; und der vierte Zeug bekennetebenfalls ad Interrog. 10. daß sein Vatter, daer einen Weingarten in dem qs. Berge hat-te, wann selbiger gelesen, ihme gesagt: derBerg wäre frey, und solte von seinen keinenZehnten geben. Dahero diese beeden für ohn-verwerfliche Zeugen um so weniger zu halten;als es denenselben an dem nemlichen Orte, wo