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Die Büchererwerbungen der Kölner Stadtbibliothek
Entstehung
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Dienstanweisung*für den Bibliothelvdiener und Buchbinder.

§ i.

Der Bibliothekdiener steht unter der Aufsicht und zur dienst-lichen Verfügung des Bibliothekars, hat aber auch die dienst-lichen Aufträge des Bibliotheksekretärs sowie der übrigen etwanoch anzustellenden Beamten auszuführen, soweit nicht Auf-träge des Bibliothekars dadurch aufgeschoben oder unausgeführtbleiben; in Zweifelsfällen hat der Bibliothekdiener die Entschei-dung des Bibliothekars einzuholen.

§ 2.

Der Bibliothekdiener hat sowohl seine regelmässigen Ob-liegenheiten wie die ihm erteilten Aufträge willig und gewissen-haft auszuführen. Die für die städtischen Beamten erlassenenVerfügungen sind auch für ihn massgebend.

§ 3.

Der Bibliothekdiener hat das Interesse der Bibliothek jeder-zeit wahrzunehmen und dem Bibliothekar von allen die Sicher-heit der Anstalt gefährdenden Angelegenheiten Anzeige zu er-statten. Bei einer die Bibliothek bedrohenden Feuers- odersonstigen Gefahr hat er im Bibliothekgebäude zu erscheinen.

§ 4.

Die regelmässigen Dienststunden des Bibliothekdieners werdenfür die Monate April bis September auf die Zeit von 81 und

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