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Die Büchererwerbungen der Kölner Stadtbibliothek
Entstehung
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Dienstanweisungfür den Bibliotheksekretär.

§ i.

Der Bibliotheksekretär ist der Bureaubeamte der Stadt-bibliothek; er ist dem Bibliothekar untergeordnet und hat den-selben bis auf weiteres in Behinderungsfällen zu vertreten.

§ 2.Der Bibliotheksekretär hat die ihm übertragenen Obliegen-heiten willig und gewissenhaft zu erfüllen und die für die Be-amten der Stadt Köln erlassenen Verfügungen jederzeit zu be-achten. Auch liegt ihm ob. den ordnungsmässigen Verschlussder Bibliothekräume zu überwachen.

§ 3.Er hat insbesondere die für die städtischen Bureaux undAnstalten geltenden Vorschriften und Einrichtungen, soweit siesich auf die Verwaltung der Bibliothek übertragen lassen, beiseiner Geschäftsführung in Anwendung zu bringen.

§ 4.Der Sekretär hat das Interesse der Bibliothek jederzeitwahrzunehmen und dem Bibliothekar von allen die Sicherheitder Anstalt gefährdenden Angelegenheiten Anzeige zu erstatten.Bei einer die Bibliothek bedrohenden Feuersbrunst oder son-stigen Gefahr hat er im Bibliothekgebäude zu erscheinen.

§ 5.Die regelmässigen Dienststunden des Sekretärs werden für dieMonate April bis September auf die Zeit von Va91 und 36 Uhr,für die Monate Oktober bis März auf die Zeit von V294 Uhrfestgesetzt. In dringenden Fällen kann eine Ausdehnung derDienststunden auf Anordnung des Bibliothekars stattfinden.

§ 6.Der Sekretär besorgt die Beschaffung und Verwahrung derPostwertzeichen, Schreibmaterialien, Kartons und Formulare,

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