!' ( Veröffentlichungen der StadtbibliotM in Köln 3. Heft. Die Büchererwerbungen der Kölner Stadtbibliothek Denkschrift Dr. Adolf Keysser .Stadtbibliothekar. IL Bestimmungen über die Verwaltung und Benutzung der Stadtbibliothek. Köln, 1890. Verlag der M. DuMont-Schauberg'sehen Buchhandlung. Inhaltsübersicht. Seite Vorwort ...........................v Denkschrift über die Büchererwerbungen der Stadtbibliothek. Erster Abschnitt. Die Entstehung des gegenwärtigen Bücherbestandes .........................3 Zweiter Abschnitt. Die Auswahl der zu erwerbenden Gegenstände. Nach der äusseren Herstellungsart........8 Nach dem Inhalt................ 10 Dritter Abschnitt. Der Geschäftsgang bei Vergrösserung und Ausgleichung des Bücherbestandes. Die Grundlagen................. 37 Die Ausführung der Arbeiten...........44 Bestimmungen über die Verwaltung und Benutzung der Stadtbibliothek. Grundzüge für die Verwaltung.......... 51 Benutzungsordnung............... 54 Dienstanweisung für den Bibliothekar....... 64 Dienstanweisung für den Sekretär........ 69 Dienstanweisung für den Diener und Buchbinder . . 71 Vorwort. Das Erscheinen des vorliegenden 3. Heftes der Veröffentlichungen der Bibliothek hat infolge der stetigen Zunahme der laufenden Verwaltungsgeschäfte eine bedauerliche Verzögerung erlitten. Der dem Unterzeichneten von vielen Seiten — auf direktem oder indirektem Wege — ausgesprochene Wunsch, das Erscheinen der Hefte, insbesondere der Abdruck der Kataloge, möge beschleunigt werden, wird von der Bibliothekverwaltung geteilt; es besteht die Absicht, ausser grösseren Verwaltungsberichten u. dergl., systematische Kataloge mit alphabetischen Registern zu veröffentlichen. Nur ausnahmsweise handelt es sich dabei um eine Auswahl — z. B. bei einer Zusammenstellung der für die Bedürfnisse der städtischen Verwaltung besonders geeigneten neueren Werke —, in der Regel vielmehr um vollständige Büchergruppen. Dass ohne Berücksichtigung der umfangreichen Erwerbungen der letzten Jahre, insbesondere ohne Heranziehung der einschlägigen — VI — Werke der Bibliothek der katholischen Gymnasien, welche mit der Stadtbibliothek dauernd vereinigt ist und deren Bestände meist in vortrefflicher Weise ergänzt, derartige Veröffentlichungen nur geringen Werth haben würden, liegt auf der Hand; gerade deshalb sind sie aber auch vom Stande der Katalogisierungsarbeiten jederzeit abhängig; vor allem hat der Abdruck grösserer Katalogteile die Bearbeitung jedenfalls der grösseren Masse der Gymnasialbibliothek zur Voraussetzung, da die an sich recht brauchbare Anordnung, nach welcher diese grosse Sammlung gegenwärtig noch verzeichnet und aufgestellt ist, mit dem für die Neuordnung der Gesamtbibliothek aufgestellten, bewährten bibliographischen Systeme sich nicht deckt und eine Verschmelzung mit den übrigen Beständen daher nicht ohne weiteres gestattet; eine genaue bibliographische Aufnahme nach dem Zettelsystem — der gegenwärtige systematische Katalog der Gymnasialbibliothek hat Buchform und kann auch im einzelnen als eine den modernen Anforderungen entsprechende bibliographische Arbeit nicht betrachtet werden — muss voraufgehen, und zwar in der Hauptsache nach der gegenwärtigen Reihenfolge der Abteilungen, jedenfalls aber innerhalb derselben nach der Nummernfolge, da eine Herübernahme einzelner Unterabteilungen oder Werke nicht allein die Übersicht über den Verlauf der Arbeiten, sondern auch die Zugänglichkeit der ganzen Bibliothek erfahrungs- mässig ernstlich gefährdet. Dadurch sind dem Fortgange der Katalogarbeiten enge Bahnen vorgezeichnet, welche auch für den Abdruck des systematischen Katalogs massgebend sind. Auch die Kompletierung der Bibliothek im Sinne der nachfolgenden Denkschrift muss wenigstens in der Hauptsache erreicht sein, — VII — bevor die Veröffentlichung grösserer Katalogabteilungen erfolgt. Die Katalogisierung der Gymnasialbibliothek — mit Ausschluss der Inkunabeln — kann nun, die Bewilligung der erforderlichen Kredite für Arbeitshülle vorausgesetzt, durch einen mit bibliographischen Aufnahmen völlig vertrauten wissenschaftlichen Hülfs- arbeiter, der sich ausschliesslich dieser einen Arbeit zu widmen hätte, voraussichtlich in etwa 5 Jahren bewerkstelligt werden; damit wird dann allerdings das Material derartig vorbereitet sein, dass die Kataloghefte in kurzen Zwischenräumen erscheinen können. Die Verausgabung von grösseren Verwaltungsberichten, Denkschriften u. dergl. wird nach Bedürfnis auch weiterhin erfolgen. Das vorliegende Heft bietet zunächst eine unter dem 4. August 1888 dem Oberbürgermeister der Stadt Köln vorgelegte Denkschrift, und zwar in einer etwa auf den dreifachen Umfang erweiterten Gestalt. Möge die Schrift ihren Zweck, der vorgesetzten Behörde, den Mitgliedern der Stadtverordneten- Versammlung und dem grossen Publikum, insbesondere den Bewohnern der Stadt und ihrer Umgebung, von der weitverzweigten und mühsamen Sammelthätigkeit der Bibliothek und von den weitgehenden Bedürfnissen einer solchen Anstalt überhaupt eine Anschauung zu geben, in vollem Umfange erreichen. Eine öffentliche Bibliothek hat die Bestimmung zu wachsen, in steigender Progression zu wachsen. Die unsrige bedarf dringend eines Neubaues, da sowohl der Lesesaal wie die oberen Büchersäle ganz unzureichend geworden sind; sie bedarf vor allem auch der thätigen Teilnahme aller, welche die Bibliothek nicht bloss durch fleissige Benutzung, sondern auch durch Zuwendung von Büchergeschenken zu fördern in der Lage sind. ■^M^^H — VIII — Die im 2. Teile des Heftes abgedruckte Benutzungsordnung ist an die Stelle der Bibliotheksordnung vom 31. März 1888 getreten und in besonderem Abdruck erschienen; die übrigen Bestimmungen dürften wenigstens für die Fachgenossen einiges Interesse haben. Köln, am 3. Juli 1890. Der Stadtbibliothekar Dr, Keysser. Denkschrift über die Büchererwerbungen der Stadtbibliothek. Veröffentlichungen der Stadtbibl. III. SäS&?«K3ssS fflm I> Erster Abschnitt. Die Entstehung des gegenwärtigen Bücherbestandes. Die Stadtbibliothek war bis vor einem Jahrzehnt in der Hauptsache Handbibliothek des Stadtarchivars. Noch im Jahre 1878 müssen die Aussichten auf Schaffung einer der Grösse und Bedeutung Kölns entsprechenden öffentlichen Büchersammlung sehr gering gewesen sein; in einer von der Stadtverwaltung veranstalteten Veröffentlichung 1 ) heisst es u. a.: „Die jetzt zur Stadtbibliothek vereinigten Bibliotheken können in Anbetracht der beschränkten Mittel niemals zum Bange einer universalwissenschaftlichen Bibliothek erhoben werden. Sie leistet aber auch schon sehr viel, wenn sie nach Möglichkeit sich an der Erreichung des dem Archiv gesteckten Zieles beteiligt. Zu diesem Zwecke wird sie sich hauptsächlich auf das Feld der Geschichte, besonders der deutschen Geschichte, beschränken." Dass nach der Trennung der Bibliothek vom Archive 2 ) ') Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeinde-Angelegenheiten der Stadt Köln für die Zeit vom 1. Januar 1876 bis 31. März 1877. Köln 1878. Seite 121. 2 ) Beschluss der Stadtverordneten-Versammlung vom 24. Juni 1880. 1* I^B^^^^^^__ HMMKnPM — 4 — und nach Einrichtung einer besonderen Bibliothekverwaltung die Anschauungen über die Aufgaben der Bibliothek andere geworden sind, dass inzwischen die Anstalt durch Aufnahme grosser Sammlungen einen Zuwachs von mehr als 150 Prozent erhalten hat und auch inhaltlich dem Ziele einer universalwissenschaftlichen Bibliothek wenigstens ein gutes Stück näher gerückt ist, dass sie bezüglich der Benutzung nicht allein sämtliche deutschen Stadtbibliotheken, sondern auch mehrere angesehene deutsche Universitätsbibliotheken überholt hat 1 ), darf wohl als Zeichen einer gedeihlichen Entwickelung angesehen werden; es kann hier auf den ersten grösseren Verwaltungsbericht 2 ) verwiesen werden, welcher über die Entwickelung der Bibliothek bis einschl. 1885 nach jeder Richtung eingehend Auskunft giebt; nur des Zusammenhanges wegen mögen die in dem genannten Berichte bereits erwähnten Teile hier aufgezählt werden, aus denen der gegenwärtige Bücherbestand sich zusammensetzt; es sind: 1. die im Jahre 1602 gegründete Syndikatsbibliothek (etwa 1800 Bände); sie war die eigentliche Handbibliothek der Stadtverwaltung und wurde fortgesetzt durch meist wertvolle, *j Es beträgt die abgerundete Zahl der alljährlich ausgeliehenen Bände bei der Stadt-Bibl. Stadt-Bibl. Stadt-Bibl. Stadt-Bibl. Grossh. B. Stadt-Bibl. Lübeck Frankfurt a. M. Hamburg Mainz Darmstadt Breslau 5500 7100 7500 9500 9700 11100 * • ■»;■ & I — 25 — 46. Kirchlicher Anzeiger der evangelischen Gemeinde zu Köln, Verlag von Pfr. Brachmann. Erscheint wöchentlich seit Februar 1860 bis jetzt. Vorhanden 1880 bis jetzt (fehlt 1860 bis 1879). 47. Jahrbücher zur Verbreitung des Glaubens, Verlag der M. DuMont-Schauberg'schen Buchhandlung. Erscheinen alle 2 Monate seit 1834 bis jetzt. Vorhanden 1880 bis jetzt (fehlt 1834 bis 1879). 48. Das heilige Land, Organ des Vereins vom heiligen Grabe, Kommissionsverlag von J. P. Bachern. Erscheint alle zwei Monate seit 1857. Vorhanden von 1886 Heft 5 bis jetzt (fehlt 1857 bis 1886 Heft 4). 49. Ave Maria. Monatsschrift für alle Verehrer Mariens. Zum Besten des Asyls für arme Mädchen in Köln, herausg. von J. van Gils. Erscheint seit 1882 bis jetzt. Alles vorhanden. 50. Rheinische Musik-Zeitung für Kunstfreunde und Künstler, Verlag von M. Schloss. Erschien wöchentlich seit Juli 1850 bis 1859. Vorhanden von Juli 1850 bis Dezember 1851 (fehlt 1852 bis 1859). 51. Neue Musikzeitung, Verlag von P. J. Tonger. Erschien alle 14 Tage von 1880 bis 1887, Alles vorhanden. 52. Musikalische Jugendpost, Verlag von P. J. Tonger. Erschien alle 14 Tage 1886 und 1887. Alles vorhanden. 53. Kölner Domblatt, Verlag von M. DuMont-Schauberg. Erschien in unregelmässigen Zwischenräumen vom 3. Juli 1842 bis 13. Mai 1885. Alles vorhanden. 54. Rheinische Baufachzeitung, Verlag von W. H. Miinch in Ehrenfeld. Erscheint wöchentlich seit 1884 bis jetzt. Vorhanden vom 1. Januar 1887 bis jetzt (fehlt 1884 bis 1886). 55. Kölner Bau- und Kunstgewerbe-Zeitung. Verlag von M. Niethe in Berlin, Redaktion von A. Reith in I II — 26 — Köln. Erschien zweimal monatlich 1888. Vorhanden. Die Zeitung ist jetzt mit den Blättern für Architektur und Kunsthandwerk vereinigt. 56. Der Berggeist. Zeitung für Berg-, Hüttenwesen und Industrie, Verlag von Wilhelm Hassel. Erschien zweimal wöchentlich von 1856 bis 1885. Vorhanden 1880 bis 1885 (fehlt .1856 bis 1879). 57. Der Maschinenmarkt, Fachzeitschrift aller neueren Erscheinungen auf dem Gebiete der Maschinenindustrie, herausg. von Wennemar Scherrer. Erschien zweimal monatlich. Vorhanden von September 1886 bis Juli 1887 (mehr bisher nicht zu ermitteln). 58. Correspondenzblatt der Kölner Beamten-Vereinigung, herausgegeben vom Vorstände der Vereinigung. Erscheint in unregelmässigen Zwischenräumen seit 1882 bis jetzt. Alles vorhanden. 59. Allgemeine Hausfrauenzeitung, Verlag von Meta Dieckhoff. Erschien in Köln wöchentlich von Oktober 1878 bis Oktober 1884. Vorhanden die Jahrgänge Oktober 1878 bis Oktober 1880 und Oktober 1882 bis Oktober 1884 (sind aber unvollständig). Erscheint jetzt in Leipzig. 60. Bhenania, Herrenmoden- und Fach-Zeitschrift. Organ der rheinischen Lehranstalt für wissenschaftliche Zuschneidekunst, Verlag von H. Fasshauer. Erscheint sechsmal jährlich seit August 1888. Alles vorhanden. 61. Wochenschrift des Vereins der Gasthofbesitzer, Verlag von Karl Müller. Erscheint seit 1869 bis jetzt. Vorhanden 1882 bis jetzt (fehlt 1869 bis 1881). Periodische Gelegenheitsschriften. 62. Tageblatt der 61. Versammlung Deutscher Naturforscher und Ärzte in Köln, Verlag von Albert Ahn. — 27 — Erschien täglich vom 17. bis 23. September 1888. Alles vorhanden. 63. Offizielle Ausstellungszeitung der Internationalen Gartenbau-Ausstellung zu Köln, Verlag von Haasen- stein und Vogler. Erschien zweimal wöchentlich vom 4. August bis 16. September 1888. Alles vorhanden. 64. Offizielles Organ der Direktion der Internationalen Ausstellung für Nahrungsmittel und Hausbedarf, Verlag von G. L. Daube & Comp. Erschien dreimal monatlich vom 31. Dezember 1888 bis 12. Oktober 1889. Alles vorhanden. 65. Allgemeine Deutsche Sportzeitung, offizielles Organ der Internationalen Sport-Ausstellung zu Köln 1889, Verlag der Kölner Verlagsanstalt und Druckerei. Erschien wöchentlich vom 5. April bis 29. Juni 188!). Alles vorhanden. 66. Kölner Karnevals-Ulk, Verlag von Friedrich Heyn. Erscheint seit 1873. Vorhanden 1882 bis 1889 (fehlt 1873 bis 1881). 67. Kölsche Funke, Karnevals-Zeitung, Verlag von Franz Greven. Erschien alle 14 Tage um die Karnevalszeit, 1889 als Beilage zu Alaaf Köln. Vorhanden 1887 bis 1889 (mehr bisher nicht zu ermitteln). Von diesen Blättern hat der Verfasser dieser Denkschrilt nur 14 Nummern, nämlich 1, la, lb, 2 — 4, 9, 9a, 12, 12b, 17. 40, 44, 53, soweit, sie bis dahin erschienen waren, bei seinem Amtsantritt, im Oktober 1878, vorgefunden und zum Teil noch vervollständigt, die übrigen wurden nach dieser Zeit beschafft. Alle Zeitungen werden jetzt schon vor der Abgabe an den Buchbinder genau kollationiert; mit früheren Jahrgängen konnte dies nur in denjenigen Fällen geschehen, wo eine Er- — 28 neuerung des Einbandes erforderlich wurde; doch fand gelegentlich auch eine Ergänzung früherer Bände statt 1 ). Die Tagesblätter sind nicht nur als solche wertvoll: sie enthalten eine grosse Zahl von Nachrichten und Aufsätzen, welche selbständige Bedeutung haben und zu einer besonderen Sammlung von Zeitungsausschnitten vereinigt werden. Es handelt sich einesteils um geschichtliche Arbeiten, andern- teils um solche Artikel, welche die städtischen Verwaltungs- Interessen berühren. Der ersteren wurde schon oben 2 ) Erwähnung gethan; sie gehören vorwiegend der Provinzial- und Lokalgeschichte an, sind vielfach dilettantisch, vielfach auch von bleibendem Werte; auch wichtigere Biographien, Nekrologe u. dergl., welche über das Gebiet der rheinischen Provinzial- geschichte hinausreichen, gehören, da sie erst nach längerer Zeit in die jedermann zugänglichen Nachschlagewerke übergehen, hierher 3 ). Die Aufsätze zur Geschichte und Kritik der Stadtverwaltung haben für letztere das gleiche Interesse wie für das Publikum und bilden, mögen sie in kürzeren Besprechungen oder in gründlichen längeren Ausführungen bestehen, eine nichtamtliche, aber für die Verwaltungsgeschichte vielfach beachtenswerte Ergänzung der gedruckten Verhandlungen der Stadtverordnetenversammlung und sonstiger Verwaltungsschriften. Es ist selbstverständlich, dass gegenüber der grossen Masse des Erscheinenden bei der Auswahl oft Zweifel entstehen müssen; da ist eine Beschränkung auf diejenigen Aufsätze geboten, welche nach der Auffassung des Bibliothekars unent- ') So erhielt die Jiibliothek von dem Oberlehrer a. D. Dr. Franz Weinkauff u. a. eine Reihe von Extrablättern der Kölnischen Zeitung aus den Kriegsjahren 1870/71, wodurch die betreffenden Jahrgänge vervollständigt werden konnten. 2 ) Seite 13. 3 ) Als vortreffliche Hülfsmittel in dieser Richtung sind, wie nebenbei erwähnt werden möge, auch unsere grösseren Wochenschriften, besonders die „Leipziger Illustrirte", zu beachten. - — 29 — behrlich sind oder später Bedeutung gewinnen können und deren Beschaffung und Bearbeitung mit den jeweils zur Verfügung stehenden Arbeitskräften ausführbar erscheint. So werden u. a. die sehr zahlreichen Rezensionen von Schriften zur rheinischen Geschichte und Litteratur nach wie vor vollständig in die Sammlung der Ausschnitte aufgenommen, während die Berichte über das kölnische Vereinsleben derartig angewachsen waren, dass neuerdings von ihrer ferneren Aufnahme abgesehen werden musste; für solche Gebiete kann die Durchsicht der in der Bibliothek gebunden aufbewahrten Jahrgänge dem Benutzer nicht erspart werden 1 ). Ähnlich verhält es sich mit den Aufsätzen zur Geschichte der Stadtverwaltung: es lässt sich nicht immer im voraus feststellen, was von Interesse sein kann, doch wird in der Auswahl ziemlich weit gegangen; so wird z. B. von allen Berichten über solche Festlichkeiten und sonstige bemerkenswerte Gelegenheiten Notiz genommen, bei denen ein Vertreter der Stadt in amtlicher Eigenschaft zugegen war; die Erfahrung hat gelehrt, dass die Verwaltung an der Aufbewahrung solcher Berichte ein Interesse hat. Die Durchsicht und Verwertung aller in Köln erscheinenden Zeitungen geschieht seit 4 Jahren; sie beginnt mit dem 1. Januar 1886; doch konnte in einzelnen Fällen auf frühere Jahrgänge zurückgegriffen werden, welche die Bibliothek in duplo besitzt; es sind das: die Beiblätter zur Kölnischen Zeitung von 1816—1838; die Kölnische Volkszeitung von 1885; die Beiblätter zu den Kölnischen Blättern von 1860—1869. Ausserdem konnte eine bereits vorhandene Sammlung von Ausschnitten, die von der früheren Verwaltung des Stadtarchivs geführte sog. Chronik, verwendet werden, auf deren *) Eine bei der Bibliothek des Konservatoriums der Musik angelegte Sammlung von Zeitungsausschnitten, betreffend Kölner Konzerte u. dergl., sei bei dieser Gelegenheit genannt. V — 30 Fortsetzung in der früheren, allerdings gänzlich ungenügenden Weise die gegenwärtige Archiv-Verwaltung verzichtete. Auch Aufsätze auswärtiger Zeitungen werden, wenn sie von besonderem Interesse sind und der Bibliothek-Verwaltung bekannt werden, beschafft. Wird derselbe Gegenstand in mehreren Blättern behandelt, so werden in der Begel alle herangezogen, jedenfalls immer, sobald erhebliche Abweichungen in der Auffassung und Behandlung des Gegenstandes vorliegen. Es möge bei dieser Gelegenheit auch einiges über die äusserliche Behandlung und die Nutzbarmachung der Ausschnitte bemerkt werden. Für jeden behandelten Gegenstand wird ein besonderer Bogen angelegt, in welchen die einzelnen Ausschnitte eingeklebt werden; die so entstehenden Hefte werden zu je 100 in einem Bande vereinigt. Gegenwärtig beträgt die Zahl der Ausschnittbände 22, die Zahl der einzelnen Ausschnitte, deren jedes Heft durchschnittlich 2—3 enthält, etwa 5000. Die Bände sind derartig eingerichtet, dass sie leicht zerlegt und die Hefte später 1 ) in eine systematische Anordnung gebracht werden können; einstweilen werden sie einfach nach der Zeit des Erscheinens angeordnet und gebunden. Diese an sich wenig übersichtliche vorläufige Anordnung machte eine sorgfältige Verzeichnung erforderlich, welche nunmehr alle bisher angelegten Bände umfasst und durch wöchentliche Nachträge auf dem Laufenden erhalten wird. Durch die äussere Form 2 ) des Beper- toriums wird eine unbegrenzte Ausdehnung desselben sowie die ') Sobald die Zahl von etwa 10000 erreicht sein ward. 2 ) Lose Zettel werden in kleine Bünde zusammengefasst, welche nach Belieben wieder zerlegt werden können und in dieser Beziehung die Vorzüge des Zettelsystems mit denjenigen der liandform vereinigt darstellen. Das Modell dieser Einrichtung, welche neuerdings in unserer Bibliothek hei den meisten für das Publikum bestimmten Katalogen und vorläufigen Verzeichnissen Anwendung findet, wurde uns von der Verwaltung der Murhard'senen Stadtbiblioihek in Kassel zur Verfügung gestellt. Vgl. auch Cenlralblatt für Bibliothekswesen Jahrgang II. 1886 S. 2 ff. — 31 — Vornahme von Korrekturen und Ergänzungen ermöglicht. Jedes die Auffindung eines Aufsatzes vermittelnde Stichwort erhält einen besonderen Zettel mit kurzer Angabe des Aufsatz-Titels sowie der Nummer des Bandes und des Heftes. Die Anordnung der Zettel ist die alphabetische nach Massgabe der ausgesetzten Hauptordnungsworte unter Heranziehung weiterer Ordnungsworte, wo es erforderlich erscheint. Da die Zahl der gewählten Stichworte meist eine sehr grosse ist, so wird durch das Reper- torium schon in seiner jetzigen Gestalt eine ziemlich schnelle Auffindung der gewünschten Aufsätze gewährleistet. Die Vervollständigung der Ausschnittsammlung durch Heranziehung älterer Jahrgänge wird fortgesetzt betrieben; sie ist indes mit grossen Schwierigkeiten verbunden, und es wird der Bibliothek-Verwaltung in vielen Fällen nur übrig bleiben, die in der Bibliothek aufbewahrten älteren Zeitungsbände einer Durchsicht zu unterziehen und die wichtigeren Aufsätze wenigstens im Repertorium festzulegen. Die gegenwärtigen Arbeitskräfte der Bibliothek reichen selbstredend für eine solche Arbeit nicht aus, die wohl aufgeschoben, aber auf die Dauer deshalb nicht umgangen werden kann, weil die Repertorisirung aller auf anderem Wege unauffindbaren Aufsätze als eine direkte Vermehrung des Bestandes sich darstellt. Dieselbe Erwägung hat dazu geführt, die Repertorisirungsarbeiten von den Zeitungen auch auf Zeitschriften auszudehnen, hier jedoch unter Beschränkung auf das für die rheinische Geschichte und Geschichtsschreibung Wichtige. Die für letztere ausschliesslich oder doch vorwiegend geschaffenen Zeitschriften 1 ) ') Annalen des histor. Vereins f. d. Niederrhein; Aus Aachens Vorzeit früher: (Mittheilungen des Vereins zur Kunde der Aachener Vorzeit); Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins: Jahrbücher des Vereins von Alter- thumsfreunden im Rheinlande: Mitlheilungen aus dem Stadtarchiv von Köln; Zeitschrift des tSergischen Geschieht svereins; Honner Archiv, Monatsschrift für die Geschichte lionns; Westdeutsche Zeitschrift für Geschichte und Kunst (früher: Monatsschrift für die Geschichte Westdeutschlands); Zeitschrift für christliche Kunst. — 32 — bleiben ganz unberücksichtigt, weil das darin enthaltene Material mit Hülfe der in den letzten Jahren erschienenen, zum Teil sehr ausführlichen Register nutzbar gemacht worden ist. Im übrigen werden nicht nur die bei der Bibliothek einlaufenden, sondern auch die sonstigen wichtigeren Zeitschriften in der Weise herangezogen, dass die der Bibliothek zugänglichen Inhaltsübersichten 1 ) durchgesehen und die in Betracht kommenden Aufsätze in das alphabetische Repertorium aufgenommen werden. Hier ist selbstredend an Erreichung einer auch nur annähernden Vollständigkeit nicht zu denken; die Titel vieler Aufsätze sind auch so allgemein gehalten oder so unvollständig, dass sie über den Inhalt nicht ausreichend informieren; in solchen zweifelhaften Fällen können besondere Nachforschungen, welche unverhältnismässig viel Zeit und Arbeit erfordern würden, nicht angestellt werden. 5. Die Sammelthätigkeit einer jeden öffentlichen Bibliothek wird durch ihr Verhältnis zu anderen, zumal zu den am selben Orte oder in der Nachbarschaft belegenen Anstalten beeinflusst. Für uns kommt neben den Stadtbibliotheken in Aachen und Trier und der Landesbibliothek in Düsseldorf zunächst die Bonner Universitätsbibliothek in Betracht. Diese will in allen an der dortigen Hochschule gelehrten Fächern einen möglichst vollständigen wissenschaftlichen Apparat bieten, eine Aufgabe, welche unserer Stadtbibliothek schon wegen ihrer beschränkteren Geldmittel fern liegt. Dass die Bonner Universitätsbibliothek daneben auch für die provinzialgeschichtliche Forschung ein ') Eine vollständige „Zeitschriftenschau" existirt nicht; die für unsere Zwecke geeigneten und zugleich ausreichenden Obersichten erscheinen im Litterarischen Centralblatt für Deutschland, im Historischen Jahrbuch der Görres-Gesellschaft und neuerdings in der Deutschen Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. — 33 — reiches, u. a. durch die Zuführung von Pflichtexemplaren stetig anwachsendes Material bieten kann, ist bekannt; dennoch ist die Stadt Köln, als thatsächliche Hauptstadt der Rheinprovinz, für die Vereinigung aller auf die rheinische Geschichte und Geschichtschreibung — auch die westfälischen Gebiete des vormaligen Erzstifts Köln sind thunlichst zu berücksichtigen — im weitesten Sinne bezüglichen Druckschriften der natürliche Mittelpunkt, und es wird demgemäss unserer Abteilung für rheinischwestfälische Litteratur besondere Pflege gewidmet. Die Stadtbibliothek ist seit Aufnahme der Gymnasialbibliothek vorläufig die einzige grössere öffentliche Büchersammlung in Köln; sie hat infolgedessen allen denjenigen litterarischen Bedürfnissen zu genügen, für welche nicht besondere Fachbibliotheken bestehen. Die Zahl derselben ist ziemlich gross. Es sind zu nennen: 1. die Handbibliothek der Stadt Köln; sie besteht aus den zum Handgebrauch in den städtischen Verwaltungsbureaux aufbewahrten Werken. Katalog ist gedruckt 1 ); 2. die Bibliothek des städtischen Statistischen Amtes (Rathausplatz 6); Lehrbücher, statistische und Verwaltungsberichte von Städten, Verkehrsanstalten u. s. w.; 3. die Handbibliothek des Stadtarchivs (Cäcilienstrasse 1A); geschichtswissenschaftliche und Nachschlage-Werke; 4. die Bibliothek des städtischen Kunstgewerbe-Museums (Rechtschule 8); kunstgewerbliche Handbücher, Druckschriften zur Geschichte des Kunstgewerbes und eine Vorbildersammlung; 5. die vereinigten Bibliotheken des Gewerbevereins und der Gewerblichen Fachschule (Salierring 40); Zeitschriften und Handbücher aus dem Gebiete der Techno- ') Vgl. oben Seite 11 Anm. 2. Veröffentlichungen der Stadtbild. III. — 34 — logie, des Gewerbewesens, der Ingenieurwissenschaften u. dergl. Gedruckter älterer Katalog vorhanden; 1 ) 6. die Bibliothek der Handelskammer (Rheingasse 8); volkswirtschaftliche Lehrbücher, Geschichte des Handels und Verkehrswesens u. dergl. Gedruckter Katalog vorhanden; 2 ) 7. die Bibliothek des Priesterseminars (Marzellenstrasse 32): Theologie, Kirchengeschichte, Kirchenrecht, Philosophie und viele, besonders ältere Werke aus den verschiedensten Gebieten; 8. die Dombibliothek, bestehend aus den Sammlungen des Erzbischofs Grafen von Spiegel (im Priesterseminar), des Dompropstes Dr. München (im Dom) und der Manuskriptenbibliothek (im Dom). Von letzterer gedruckte Kataloge vorhanden; 3 ) 9. die Bibliotheken des Oberlandesgerichts und des Landgerichts (Burgmauer 33—); vorwiegend Bechts- und Staatswissenschaften; 10. die Bibliothek des Ärztlichen Lesevereins (Mörsergasse 11. 13); vorwiegend Medizin und Naturwissenschaften. Gedruckter Katalog vorhanden; 4 ) 11. die Bibliothek des Niederrheinischen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege (vorläufig noch in Bonn, wird aber voraussichtlich bald in Köln untergebracht werden); vorwiegend Hygiene. Gedruckter Katalog vorhanden ; 5 ) i ) Katalog der Bibliothek des Gewerbevereins für Köln und Umgegend. Aufgestellt im Jahre 1877. Köln 1878. Dazu eine Reihe von Inhaltsverzeichnissen der aufliegenden Zeitschriften. a ) Katalog der Bibliothek der Handelskammer zu Köln. Köln 1889. s ) Hartzheim, Catalogus historicus criticus codicum mss. bibliothecae ecclesiae metropolitanae Coloniensis. Coloniae 1752. — Jaffe & Watlenbach, Ecclesiae metropolitanae Coloniensis Codices manuscripti descr. Berolini 1874. *) Catalog der Bibliothek des „Ärztlichen Lesevereins" zu Köln. Köln 1884. Nebst I. Nachtrag von 1888. °) Heusner. Katalog der Bibliothek des Niederrheinischen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege. Barmen 1880. 35 12. die Bibliothek des Konservatoriums der Musik (Wolfsstrasse 3. 5); Notensammlungen, Theorie und Geschichte der Musik; 13. die Bibliothek der 15. Division (Neumarkt 4. 6); Geographie, Geschichte und Kriegswissenschaften; 14. die Städtische Schulbibliothek (Georgsplatz 7); Pädagogik, Geschichte des Schulwesens, Lehr- und Schulbücher. Gedruckter Katalog vorhanden; 1 ) 15. die Bibliothek für die Städtische Lehrerinnen-Bildungs- Anstalt (Georgsplatz 7); Pädagogik, Lehr- und Schulbücher, Unterhaltungslitteratur. Gedruckter Katalog vorhanden ; 2 ) 16. die Lehrer- und Schülerbibliotheken der Gymnasien und anderen höheren Unterrichtsanstalten; 17. die in diesem Verzeichnisse noch nicht erwähnten Amtsbibliotheken der zahlreichen öffentlichen Verwaltungsbehörden. Die genannten Sammlungen und eine Reihe von Anstalts- und Vereinsbibliotheken 3 ) — weniger die im Entstehen begriffenen städtischen Volksbibliotheken — entlasten die Stadtbibliothek bezüglich der Benutzung und ersparen ihr den Ankauf einer Masse fachwissenschaftlicher Schriften, welche auch in den nicht zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Fachbibliotheken den beteiligten Berufskreisen meist ohne Schwierigkeit zugänglich gemacht werden. Kann unsere Bibliothek demnach ihre Erwerbungen in der Hauptsache auf die oben 4 ) genannten Gebiete beschränken, so sind doch auch die in den Fach- '; Katalog der Städtischen Schulbibliothek. Köln 1888. 2 ) Katalog der Bibliothek für die Städtische Lehrerinnen-Bildungs- Anstalt. Köln 1889. 3 ) Vgl. den Abschnitt „Vereinswesen" in den Mitteilungen über den Stand und die Verwaltung der Stadt Köln. 3. Heft II. Teil. Köln 1884. Seite 37 ff. *) Seite 11 ff. 3* — 36 bibliotheken vertretenen Litteraturzweige nicht gänzlich aus- zuschliessen, sondern wenigstens mit dem einen oder anderen grundlegenden oder encyklopädischen Werke zum Nachschlagen auszustatten, um das Publikum über die Hauptergebnisse aller Wissenschaften wenigstens in grossen Zügen zu unterrichten. Dass unter den notwendigen Werken auch diejenigen, welche wegen ihres hohen Preises dem Publikum unerschwinglich sind, in eine öffentliche Bibliothek gehören, ist ein Grundsatz, der sich aus dem Wesen einer mit öffentlichen Mitteln ausgestatteten Anstalt ergiebt und schon mehrfach bei der Auswahl von Ankäufen in den Beschlüssen der Deputation für die Bibliothekverwaltung zum Ausdruck gelangt ist. Meist sind es streng wissenschaftliche Werke, aber auch eine ganze Reihe von Schriften populärer Richtung besitzt die Bibliothek, und sie muss sie besitzen. Die Erfahrung lehrt, dass gerade die Anregung zu wissenschaftlicher Thätigkeit oder ernster Lektüre vielfach von den populäreren Schriften, wie sie, besonders auf naturwissenschaftlichem Gebiete, in den letzten Jahrzehnten in grösserer Zahl erschienen sind, auszugehen pflegt. Kann eine Bibliothek in dieser Richtung thätig sein, so wird, wenn auch nur allmählich, die dem Wesen einer solchen Anstalt entsprechende Einwirkung auf das Belehrung suchende Publikum sicherer eintreten, als mit Hülfe irgendwelcher Art von Reklame. Das nicht selten gehörte Bedenken, eine Bibliothek könne in ihrem Ansehen als wissenschaftliche Anstalt durch gewisse Abweichungen von der streng wissenschaftlichen Bich- tung eine Einbusse erleiden, ist ganz nebensächlicher Natur; ist eine Bibliothek imstande, ihre Bücherschätze nicht bloss den gelehrten Kreisen, sondern ebenso dem gebildeten und Bildung suchenden Bürgerstande zugute kommen zu lassen, so liegt darin nicht eine Einschränkung, sondern eine wohlbedachte Erweiterung derjenigen Aufgaben, welche sie als wissenschaftliche Studienbibliothek in erster Linie zu lösen hat. (•i i\ Dritter Abschnitt. Der Geschäftsgang bei Yergrössenmg und Ausgleichung des Bücherbestandes. I. Die Grundlagen. Wenn oben von der Beeinflussung unserer Stadtbibliothek durch hiesige und benachbarte Bibliotheken die Bede war, so sollte damit ein thatsächliches Verhältnis festgestellt werden, welches zu erkennen und zu beachten war, auch ohne dass eine gesetzliche oder reglementarische Unterlage dafür existirte; eine solche ist erst neuerdings durch die im IL Teile dieses Heftes abgedruckten Bestimmungen, insbesondere durch die „Grundzüge für die Verwaltung der Stadtbibliothek", geschaffen worden. Diese Bestimmungen entsprechen denjenigen Grundsätzen, welche für die grosse Mehrzahl der deutschen Bibliotheken massgebend sind; aber sie regeln doch nur die Verhältnisse einer einzelnen Anstalt als Gegenstand der kommunalen Verwaltung und sie können die Frage nicht berühren, mit welchen Aufgaben und unter welchen Formen diese Anstalt an der Gesamtentwickelung des deutschen bezw. preussischen — 38 — .«.*. Bibliothekswesens mitzuwirken hätte. Dass die Ziele, welche die staatlichen und die unter der Verwaltung öffentlicher Korporationen stehenden grösseren Bibliotheken verfolgen, wesentlich die gleichen sind, wird wohl nicht bestritten, es fehlt aber einstweilen an einer Organisation, welche dies zum Ausdruck brächte; es fehlt vor allem an einem Plan, welcher die Sammel- thätigkeit 1 ) der einzelnen Bibliotheken zu bestimmen und gegenseitig abzugrenzen hätte. Gerade die Provinzial- und die Stadtbibliotheken müssen, schon wegen ihrer meist isolierten Lage, das Bedürfnis empfinden, mit den staatlichen in irgendwelche organische Verbindung gebracht zu werden. Die Zerstreuung unserer öffentlichen Bücherschätze über so viele kleine Bildungscentren bleibt ein unschätzbares Glück trotz aller Unbequemlichkeiten , die sie mit sich führt 2 j, aber sie erfordert wenigstens einen gewissen Grad von Centralisation in der Verwaltung. Es kann sich gewiss nicht darum handeln, das gesamte Bibliothekswesen zu einem vollkommen einheitlichen Verwaltungszweige, etwa wie in Frankreich 3 ), zu gestalten, wohl aber darum, ') Um diese handelt es sich in der vorliegenden Denkschrift zunächst; andere Bedürfnisse, wie regelmässige Bibliothekarversammlungen, Austausch von geschulten Beamten zwischen Staat und Gemeinden, einheitliche Normen für Dublettenaustausch, Katalogisierung und Nutzbarmachung der Bestände, Arbeitsteilung in bibliographischen Aufnahmen und dergl. mehr, seien nur beiläufig hier erwähnt. Vgl. darüber u. a.: Dziatzko, die Centralisation der Kataloge deutscher Bibliotheken, Centralblatt für Bibliothekwesen, Jahrg. 1 1884 Heft 7 S. 261 ff.; Forstemann, die Verbindung zwischen den deutschen Bibliotheken, ebenda Jahrg. 1 1884, Heft 1 S. 6. ff.; Förstemann, Wörterbücher und Bibliotheken, ebenda Jahrg. 6 1889 Heft 10 S. 448 ff.; Treitschke, die Königliche Bibliothek in Berlin (Abdruck aus dem 53. Bande der Preussischen Jahrbücher). Berlin 1884 S. 25 ff. — Eine ordentliche Professur für Bibliotheks-Hilfswissenschaften besteht bekanntlich in Göttingen seit etwa 4 Jahren. 2 ) Treitschke a. a. 0. S. 25 f. 3 ) Von neueren Werken über das französische Bibliothekswesen sind zu nennen: Cousin, de l'organisation et de l'administratron des biblio- theques publiques et privees. Paris 1882; Robert, recueil de lois, döcrets, ordonnances, arretes, circulaires etc. concernant les bibliotheques publiques, communales, universitaires, scolaires et populaires. Paris 1883. <* *i 39 (i in allen Fragen, wo es von Vorteil ist, auf gegenseitige Hilfe und Annahme einheitlicher Verwaltungsformen hinzuwirken. Inwieweit dies ausführbar wäre, ohne die dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung entsprechende freie Bewegung in der Verwaltung der einzelnen Anstalt zu berühren, kann hier unerörtert bleiben. Für die Entwickelung unserer Stadtbibliethek bedeuten die am Schlüsse dieses Heftes abgedruckten Bestimmungen jedenfalls einen erheblichen Fortschritt; sie umfassen, ohne auf rein technische Einzelfragen einzugehen, alle wichtigen Seiten der Verwaltung, geben auch Anhaltspunkte für die Auswahl der zu erwerbenden Bücher und regeln vor allem den hierbei einzuschlagenden Geschäftsgang in einer den Anforderungen der Neuzeit entsprechenden Weise. Ueber den Ankauf der der Bibliothek einzuverleibenden Gegenstände entscheidet die Deputation für Archiv und Bibliothek, und zwar auf Grund des Statuts betreffend Einrichtung einer Bibliothekverwaltung vom 15. August 1878 1 ). Diese Bestimmung wurde in der Weise ausgeführt, dass für Anschaffung eines jeden einzelnen Werkes ein Deputationsbeschluss erfordert wurde; um die Auswahl aus der grossen Masse des Erscheinenden und eine ökonomische Verteilung der Ankäufe auf die für unsere Bibliothek inbetracht kommenden Zweige der Wissenschaft zu erleichtern, wurde nach Massgabe des der Neuordnung der Bibliothek zugrunde gelegten bibliographischen Systems 2 ) die Ausarbeitung von Vorschlägen auf den Vorsitzenden und die einzelnen Deputationsmitglieder verteilt 3 ). Dass sich unter den letzteren kein bibliothekarischer Fachmann befand 4 ), war ') Abgedruckt in den Veröffentlichungen Heft 1 S. 23 f. 2 ) Abgedruckt in den Veröffentlichungen Heft 1 S. 72 ff. 3 ) Beschluss der Deputation vom 17. Dezember 1878, abgedruckt in den Verhandlungen der Stadtverordneten-Versammlung vom 1. Mai 1879. 4 ) Der Vorsteher der Bibliothek ist erst seit 1. Januar 1888 ständiges Mitglied der Deputation und hatte vordem lediglich als Schriftführer den Sitzungen beizuwohnen. i — 40 — sachlich unbedenklich, da die Anträge des Bibliothekars darum thatsächlich keine geringere Beachtung erfahren haben. Die Einrichtung, dass jede einzelne Büchererwerbung einen Beschluss der Deputation erfordert, war wohl im Vergleich zu der Geringfügigkeit der Bücherkredite x ) etwas umständlich, aber im ganzen doch den damaligen Bibliotheksverhältnissen entsprechend, da die meisten Wünsche der Bibliothekbesucher wegen der bekannten Mittellosigkeit der Anstalt unausgesprochen blieben oder durch den Bibliothekar unter Hinweis auf diesen Zustand ohne weiteres abgewiesen wurden; die geringen Ankäufe konnten dann jedesmal bis zur nächsten Deputationssitzung verschoben werden. Dieser Zustand hat sich aber im Laufe der Jahre geändert; die Anforderungen an die Leistungen der Bibliothek sind mit der Vergrösserung des Bestandes erheblich gewachsen, sie richten sich sowohl auf die Ergänzung bedenklicher Lücken wie auf eine regelmässige schleunige Beschaffung und Vorlage wichtiger neuer Erscheinungen und sie treten täglich, ja stündlich an die Bibliothekverwaltung heran. Unter solchen Umständen erschien eine Vereinfachung des Geschäftsganges geboten. Dass es nicht thunlich sei, alle Anschaffungen von den Beschlüssen der Deputation abhängig zu machen, kam mehrfach in den Verhandlungen der letzteren zur Sprache 2 ), insbesondere wurde anerkannt, dass gerade oft die günstigsten antiquarischen und Auktionskäufe ein schleuniges Verfahren erforderten. So sah sich der Verfasser dieser Denkschrift zu Änderungsvorschlägen veranlasst, welche bei der Festsetzung der neuen Bestimmungen entsprechende Verwertung gefunden haben. Die Begründung dieser Vorschläge geschah einerseits durch Nachweis der Notwendigkeit, die geschäftlichen Vorgänge in der Bibliothek den gänzlich veränderten Verhältnissen und *\ l *) Vgl. oben S. 7 unter Nr; 15. s ) Sitzungen vom 3. März 1880 und 16. Oktober 1883. h *\ \S — 41 — dem Vorbilde anderer grösserer Verwaltungen entsprechend zu gestalten, andererseits durch den Hinweis auf die Thatsache, dass für die Behandlung von Büchern und Kunstgegenständen —- beide als Kaufobjekte betrachtet — ganz verschiedenartige Bücksichten massgebend sind 1 ). Ein Kunstwerk ist in den meisten Fällen ein Unikum, ein Buch in der Begel eines von zahlreichen ganz gleichen Exemplaren der Auflage; beim Kunstwerke tritt der Kunstwert oder auch der kunstgeschichtliche Wert für die Beurteilung in erste Linie, beim Buche tritt dem wissenschaftlichen Werte die Wahl des behandelten Gegenstandes als gleichberechtigter Faktor zur Seite ; eine Bibliothek muss sogar eine Menge von Sachen, die des wissenschaftlichen Wertes ermangeln, sammeln, weil sie gedruckt sind und weil sie, wie oben 2 ) ausgeführt wurde, in ihrer Gesamtheit ein Bild der litterarischen Produktion gewisser Zeiten, Gegenden oder Kreise bieten sollen. Man sieht, es handelt sich bei Anlage und Weiterentwickelung von Büchersammlungen meist um möglichst vollständige Beschaffung ganzer Litteraturzweige mit innerem Zusammenhange ; es würde demnach, wenn der Vergleich zwischen Museum und Bibliothek gelten soll, dem Kunstwerke nicht ein einzelnes Buch, sondern eher eine geschlossene Gruppe von Büchern gegenüberzustellen sein, über deren Zusammensetzung erhebliche Zweifel meist nicht bestehen. Bei einem Kunstgegenstande endlich wird, abgesehen etwa von einem besonderen historischen oder Affektions-Interesse, lediglich durch die subjektive Wertschätzung, welche ihm vom Künstler, von Sachverständigen oder Kunstliebhabern in jedem einzelnen Falle zu Teil wird, auch sein Geldwert bestimmt; ein Buch hat einen *) Bibliotheken und Museen sowie die Thätigkeit der bei ihrer Verwaltung mitwirkenden Kommissionen zum Vergleiche heranzuziehen, lag nahe, da es sich für Köln in beiden Fällen um städtische Anstalten handelt. 2 ) Vgl. S. 14 ff. 42 bestimmten, meist unter Zugrundelegung der Bogenzahl und der Ausstattung berechneten Ladenpreis, der zwar auf dem antiquarischen Büchermarkte meist heruntergeht, aber dann auch oft Jahrzehnte lang nur ganz unbedeutende Schwankungen zeigt. Grosse Seltenheiten erzielen natürlich, ebenso wie Kunstwerke, vielfach unberechenbare Preise, werden aber für unsere Bibliothek nur ausnahmsweise in Betracht kommen. Soviel dürfte den vorstehenden. Ausführungen zu entnehmen sein, dass ähnliche Fragen, wie beim Kunstwerke die nach dem Kunstwerte und der Angemessenheit des Kaufpreises, bei einem einzelnen Buche kaum erst entstehen können. Diesen Rücksichten sowie dem Vorgange der grossen Mehrzahl von anderen Bibliotheken 1 ) entspricht die Bestimmung, welche die Auswahl der Bücher nach näherer Anweisung der Deputation 2 ) dem Ermessen des Bibliothekars überlässt, von dem anzunehmen sein dürfte, dass er von den neuen Erscheinungen des Buchhandels, von den Gelegenheiten zu günstigen antiquarischen Ankäufen, von den litterarischen Bedürfnissen des Publikums und in Zweifelsfällen auch von dem wissenschaftlichen Werte eines Buches einigermassen unterrichtet ist. Es ist ganz selbstverständlich, dass ein gewissenhafter Bibliothekar sich bei solchen ') Bei den Universitätsbibliotheken, die ja zunächst Fachbibliotheken sind, ist vielfach eine Mitwirkung der Fakultäten vorgesehen; bei den grösseren Landesbibliotheken entscheidet über die Anschaffungen meist der Bibliothekar selbständig, ebenso statutarisch bei den Stadtbibliotheken zu Frankfurt a. M., Hamburg, Lübeck, Mainz. Eine besondere Genehmigung der Kommission ist nur erforderlich: in Hamburg, wenn ein einze lr ies Werk den Preis von 300 J£, in Mainz, wenn es den Preis vonl00 e # übersteigt; in Lübeck besteht eine Kommission nur zur Auswahl naturwissenschaftlicher Werke; auch in einigen anderen Städten, wo statutarische Festsetzungen fehlen, besorgt der Bibliothekar die Auswahl der Anschaffungen. 2 ) In der Sitzung vom 28. April 1890 hat sie beschlossen, die Anschaffung von Werken im Preise von mehr als 50 JL und den Bezug von periodischen Schriften im Jahrespreise von mehr als 30 e -sÄ von ihrer ausdrücklichen Zustimmung abhängig zu machen und in jeder Sitzung ein Verzeichnis der seit der letzten Sitzung gemachten Erwerbungen durch den Bibliothekar sich vorlegen zu lassen. l'f> — 43 — Fragen, welche seinem Fachstudium ferner liegen, auch in anderen Beruf'skreisen Raths erholt; so erhält die Bibliothekverwaltung auf ihre Veranlassung u. a. von einigen Direktoren hiesiger höherer Schulen regelmässige Anträge auf solche Anschaffungen, welche über die Aufgaben der Lehrer-Handbibliotheken hinausgehen, für die Fachstudien der zahlreichen Gymnasiallehrer unentbehrlich und zugleich im Interesse des grösseren Publikums wünschenswert sind. Überweisungen zwischen der Bibliothek und anderen städtischen Sammlungen haben bisher ausnahmsweise stattgefunden, sind aber nunmehr grundsätzlich zugelassen, nachdem die Deputation für Archiv und Bibliothek 1 ) es für wünschenswert erklärt hatte, dass den Vorstehern der städtischen wissenschaftlichen und Kunst-Sammlungen gestattet werde, in allen Fällen einen Austausch zu vereinbaren und auszuführen, wo dies zur genaueren Abgrenzung des Materials erforderlich erscheint. Zum Tauschverkehr mit anderen Bibliotheken, Behörden, Anstalten, Vereinen und Privaten sind einstweilen nur die Veröffentlichungen der Bibliothek 2 ) zu verwenden, ausnahmsweise auch einzelne Dubletten, welche in den Semesterberichten nachzuweisen sein werden; die Veräusserung grösserer Dublettenbestände im Wege des Tausches oder Verkaufs ist bis zur Aufstellung und Drucklegung eines vollständigen Dublettenverzeiehnisses hinauszuschieben. Die Bestimmungen über die Annahme von Büchergeschenken durch den Stadtbibliothekar entsprechen dem Bibliotheksstatut vom 15. August 1878, sie enthalten zugleich eine genauere Begrenzung seiner Befugnisse, welche sowohl den Anforderungen einer geordneten Verwaltung wie dem bisherigen Geschäftsgebrauche entspricht. *) Sitzung vom 15. April 1889. -) Beschluss der Deputation vom 9. Februar 1881. 44 II. Die Ausführung- der Arbeiten. 1. Zunächst handelt es sich um Ermittelung und Feststellung der zur Erwerbung geeigneten Werke nach den oben aufgestellten Grundsätzen. Die in Köln erscheinenden Zeitungen 1 ), die Inhaltsübersichten über die wichtigeren Zeitschriften 2 ), die Verzeichnisse der neuen Erscheinungen des Buchhandels 3 ), der Dissertationen und Programme*) werden sofort nach Erscheinen durchgesehen, um die in Betracht kommenden Werke bezw. Aufsätze zu bezeichnen; die Wünsche des Publikums kommen teils durch regelmässige Mitteilungen bestimmter Berufskreise 5 ), teils durch die einlaufenden Bestellzettel 6 ) einzelner Benutzer der Bibliothek zur Kenntnis der Verwaltung; auch sind Schritte gethan, um mehrfache Anschaffung desselben Werkes wenigstens bei den im Eigentum der Stadtgemeinde stehenden Büchersammlungen 7 ) auf dringliche Ausnahmefälle zu beschränken. Schwieriger ist die Ermittelung der nicht auf dem Wege des *) Wegen der Ausschnitte; vgl. S. 28 ff. 2 ) Vgl. S. 32. 3 ) Für die deutsche Litteratur werden die von der J. C. Hinrichs'schen Buchhandlung herausgegebenen wöchentlichen, vierteljährlichen und halbjährlichen Kataloge aller neuen' Erscheinungen benutzt, für die ausländische Litteratur die von F. A. Brockhaus herausgegebenen monatlichen Verzeichnisse der wichtigeren neuen Erscheinungen der deutschen und ausländischen Litteratur. 4 J Seit Oktober 1889 erscheint ein bibliographischer Monatsbericht über neu erschienene Schul- und Universitätsschriften (Dissertationen — Programmabhandlungen ■— Habilitationsschriften etc.), hsgg. von der Cen- tralstelle für Dissertationen und Programme von Gustav Fock in Leipzig. 6 ) Vgl. S. 42 f. 8 ) Diejenigen Werke, welche nicht vorhanden, aber zur Aufnahme in die Bibliothek geeignet sind, werden auf Grund der Bestellzettel zur Beschaffung vorgemerkt; es ersetzt diese Einrichtung einstweilen die bei vielen Bibliotheken gebräuchliche Desideratenliste in Buchform. '•) Vgl. die Übersicht S. 33 ff. •, 45 — Buchhandels angezeigten Sachen und der durch die Versäumnisse einer Reihe von Jahrzehnten entstandenen Lücken. Weitaus der grösste Teil der zu sammelnden Schriften ist überhaupt nicht im Wege des Buchhandels zu haben. Schon die Verbreitung von Büchern, welche im Selbstverlage des Verfassers erscheinen, beschränkt sich oft auf enge Kreise von Käufern und Lesern; eine grosse Zahl von an sich interessanten Stücken — Plakate, sozialpolitische Flugblätter — kommt erst nach dem polizeilichen Verbot und durch dasselbe zur Kenntnis der Bibliothekverwaltung; aber selbst die Erzeugnisse der Kölner Tagespresse sind, wenn sie in den gebräuchlichen Listen 1 ) vermisst wurden, auch bei der grössten Aufmerksamkeit oft nur durch einen Zufall festgestellt worden; ähnlich verhält es sich mit Kalendern, Karten, Plänen und Abbildungen, Statuten, Programmen, Jahresberichten und dergl. von Behörden, Anstalten, Gesellschaften und Vereinen. Zur Ergänzung grosser Lücken in den Bücherbeständen haben, wie oben 2 ) dargelegt wurde, die grösseren Schenkungen und die Übernahme der Gymnasialbibliothek nicht unwesentlich beigetragen; nach genauer bibliographischer Aufnahme der letzteren für den Fachkatalog werden auch voraussichtlich die an anderer Stelle 3 ) erwähnten Verluste zum Teil ausgeglichen werden können; trotzdem wird die Feststellung dessen, was noch zur Vervollständigung zu beschaffen ist, einen nicht geringen Aufwand an Zeit und Arbeit erfordern, da es auf den meisten Gebieten an brauchbaren bibliographischen Hilfsmitteln noch fehlt; es handelt sich eben bei unserer Bibliothek darum, über ') Alljährlich erscheint eine Preisliste der durch das Kaiserliche Post- Zeitungsamt in Berlin und die Kaiserlichen Postanstalten des Reichs-Post- gebiets zu beziehenden Zeitungen, Zeitschriften u. s. w. — Auch die in Grevens Adressbuch für die Stadtgemeinde Köln abgedruckten Verzeichnisse der in Köln erscheinenden Zeitungen und Zeitschriften sind nicht vollständig. *) S. 7. 8 ) Veröffentl. Heft 1 S. 11 f. 11 — 46 — einen Zeitraum von mehr als 60 Jahren den Zusammenhang zwischen den heutigen Beständen und denjenigen der 20 er Jahre wenigstens einigermassen herzustellen. 2. Die Beschaffung der der Bibliothek zuzuführenden Werke ist in der Regel zu beschleunigen, damit grössere Lücken überhaupt nicht erst entstehen können; sowohl Einzelwerke wie Zeitschriften sind nicht selten bald nach Erscheinen vergriffen und schwer zu erreichen 1 ). Besteht die Aussicht, ein Werk später geschenkt oder sonst zu besonders günstigen Bedingungen zu erhalten, so kann allerdings eine Verzögerung zuweilen gerechtfertigt erscheinen; ebenso ist die pünktliche Vornahme von Ankäufen erschwert, solange der Bibliothek zugeführte grössere Sammlungen, welche die in Frage kommenden Bücher schon enthalten könnten, noch nicht erschlossen sind. Die Beschaffung älterer Werke, für welche der antiquarische Bezug die Regel bildet, ist, wenn auch die wichtigeren Auktions- und Lager- Kataloge gleich nach Erscheinen durchgesehen werden, zu sehr von Zufälligkeiten abhängig, um etwa, wie an einigen Bibliotheken geschieht, eine bestimmte Quote des etatsmässigen Kredits auf Ergänzung der älteren Litteratur verwenden zu können; dagegen besteht die Absicht, auf Grund der Erfahrungen der nächsten Jahre einen genauen Plan aufzustellen, welcher eine ziffermässige Verteilung der zu verwendenden Geldmittel auf die einzelnen Wissenschaften und eine geordnete Verteilung der Lieferungen auf die mit der Bibliothek in Geschäftsverbindung stehenden Buchhandlungen gestattet. • ') Dass eine Anstalt oder ein Verein ein vollständiges Exemplar der eigenen Publikationen nicht besitzt, ist dem Verfasser dieser Schritt mehrfach begegnet. 47 Für aus Lagerkatalogen ausgewählte und direkt bezogene Sachen wird herkömmlieh 1 ) in der Regel ein Rahalt von 10°/o gewährt; für neu bezogene Bücher gilt die Erklärung der Buchhändler Kölns vom 1. Mai 1889, wonach sie „infolge der Beschlüsse des Buchhändler-Börsenvereins und der nachträglichen Bestimmungen des rheinisch-westfälischen Kreisvereins gehalten sind, auch öffentlichen Bibliotheken, Behörden und Instituten von Büchern nur noch 5% Sconto zu gewähren, während Zeitschriften von jedem Abzug ausgeschlossen sind." 3. Die in den letzten Jahren beobachtete Zunahme der Büchergeschenke ist ein erfreuliches Zeichen erhöhter Teilnahme des Publikums an der Entwickelung der Bibliothek, sie ist aber zu einem nicht geringen Teile der Thätigkeit der Bibliothekverwaltung zuzurechnen. Wo es irgend angängig erscheint, werden durch schriftliches Gesuch Frei-Exemplare der Veröffentlichungen von Behörden, Anstalten und Privaten für die Bibliothek erbeten und fast regelmässig bewilligt; für Dissertationen, Programme, Zeitungen, Flugschriften, Erzeugnisse des Accidenz- druckes und kleine Arbeiten zur rheinischen Geschichte werden demnach die städtischen Mittel nur in seltenen Ausnahmefällen in Anspruch genommen. 4. Während der Tauschverkehr der Bibliothek bisher ein sehr beschränkter war, wird in Zukunft von der in der Dienstanweisung und in den Grundzügeri für die Verwaltung der Stadtbibliothek ausgesprochenen Befugnis des Bibliothekars, gegen die Veröffentlichungen der Bibliothek und einzelne Dubletten alte und neue Bücher einzutauschen, ausgiebiger Gebrauch gemacht werden, ') Vgl. Schürmann, Organisation und Rechlsgewohnheilen des Deutschen Buchhandels II. Teil: Die Usancen des Deutschen Buchhandels und der ihm verwandten Geschäftszweige. 2. A. Halle a. S. 1881. — 48 — da die Bibliothek jetzt in der Lage ist, für die Bewilligung von Frei-Exemplaren auf Wunsch des Gebers durch Überlassung einer Dublette von entsprechendem Werte eine Gegenleistung zu machen. Auch zur Veräusserung grösserer Dublettenbestände wird, soweit nicht die Abgabe an die Volksbibliotheken und andere stadtkölnische Sammlungen in Betracht kommt, zunächst ein Tauschverkehr, und zwar mit hiesigen und auswärtigen Bibliotheken einzuleiten und für die auf diesem Wege nicht unterzubringenden Bücher der Verkauf durch Vermittelung eines Antiquars in Aussicht zu nehmen sein. Bestimmungen über die Verwaltung und Benutzung der Stadtbibliothek. Veröffentlichungen der Stautbibl. 111. j — 51 — Grrundzüge für die Verwaltung der Stadtbibliothek. § i. Die Stadtbibliothek ist wissenschaftliche Amtsbibliothek der Stadt Köln und öffentliche Sammlung zu unentgeltlicher Benutzung für wissenschaftliche Zwecke oder ernste Belehrung; sie besteht vorwiegend aus gedruckten oder sonst auf mechanisch vervielfältigendem Wege hergestellten Büchern, Karten, Plänen und Abbildungen. Die Bibliothek soll auf allen Gebieten der Wissenschaft, der Kunst und des praktischen Lebens diejenige Anregung und Belehrung bieten, welche ihrem Wesen und den ihr zu Gebote stehenden Mitteln entspricht. § 2. Die Stadtbibliothek kann nur dann ihre Aufgaben erfüllen, wenn den Benutzern die Möglichkeit geboten wird, sich über ihre Bestände eingehend und schnell zu unterrichten. Eine planvolle Ordnung der Sammlungen und die Herstellung vollständiger Kataloge nach den neueren Grundsätzen der Bibliothekkunde und den besten Erfahrungen anderer öffentlichen Bibliotheken ist daher in erster Linie durchzuführen. 4* — 52 An Katalogen sind anzulegen und zu führen: der Fachkatalog, der systematische Katalog, der alphabetische Hauptkatalog, die erforderlichen Spezialkataloge, sowie besondere Inventarien grösserer Erwerbungen. Ein Teil des Katalogs ist jährlich durch den Druck zu veröffentlichen. § 3. Die Verwaltung der Bibliothek wird von einem wissenschaftlich gebildeten Fachmanne unter geordneter Mitwirkung der Bibliothek-Deputation geführt. Die Deputation erhält Kenntnis von den Grundsätzen für die Katalogisierung, sie regelt die Zeitfolge der Ordnungsarbeiten und die Vermehrung des Bücherbestandes, beschliesst, vorbehaltlich der Genehmigung der Stadtverordneten-Versammlung, über Ver- äusserung grösserer Dublettenbestände im Wege des Verkaufes oder Tausches, sowie über die Verwendung des daraus erzielten Erlöses; die Deputation bestimmt endgültig die Höhe des Schadensersatzes für verlorene oder beschädigte Gegenstände. § 5. Mit Ausnahme der Dubletten und der an andere stadtkölnische Sammlungen abzugebenden Stücke sind die Bücherbestände unveräusserlich. Die Vermehrung der Sammlungen durch Dublettentausch, Kauf oder Schenkung wird durch den Stadtbibliothekar veranlasst, und zwar nach seinem pflichtmässigen Ermessen, aber nach näherer Anweisung der Deputation. Bei der Auswahl des Materials sollen, neben der bibliographischen Handbibliothek und den notwendigsten Nachschlage- — 53 — werken aus allen Wissenschaften, vorzugsweise das Verwaltungsfach, die Geschichte, Kunstgeschichte, rheinisch-westfälische Litteratur und die in Köln und nächster Umgebung erscheinenden Schriften berücksichtigt werden. § 6. Der Bibliothekar ist zwar zur Annahme von freiwilligen Zuwendungen für die Bibliothek befugt; die Genehmigung der Stadtverordneten-Versammlung ist jedoch erforderlich, wenn es sich um bedeutende Zuwendungen handelt, wenn eine angebotene grössere Büchermenge nur als Depositum übergeben werden soll, wenn sie dem für die Vergrösserung des Bücherbestandes aufgestellten Plane inhaltlich nicht entspricht oder wenn aus anderen Gründen, etwa wegen der wirtschaftlichen oder räumlichen Verhältnisse der Bibliothek, das städtische Interesse eine besondere Genehmigung erforderlich macht. § ?• Die Benutzung der Stadtbibliothek erfolgt nach den bei den grösseren öffentlichen Bibliotheken geltenden Grundsätzen; die näheren Bestimmungen sind durch die Benutzungsordnung getroffen. Genehmigt in der Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung vom heutigen Tage. Köln, am 16. Mai 1890. Der Oberbürgermeister Becker. I — 54 — l Benutzungsordnung . für die StadtMbliotkek. § i. Lesesaal und Ausleihbureau (Bücher-Expedition) der Stadtbibliothek sind, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage (Neujahr, Heil, drei Könige, Geburtstag Sr. Majestät des Kaisers, Maria Lichtmess, Maria Verkündigung, Fastnacht-Montag und -Dienstag, Karfreitag, Ostermontag, Buss- und Bettag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Peter und Paul, Allerheiligen, Maria Empfängnis, erster und zweiter Weihnachtstag) sowie der Ferien (vgl. § 20), täglich von 10—1 Uhr, Mittwochs und Samstags ausserdem von 8—4 Uhr dem Publikum geöffnet. § 2. Die Benutzung der Bibliothek geschieht unentgeltlich, wird aber nur erwachsenen Personen, und zwar zu wissenschaftlichen Zwecken oder zu ernster Belehrung gestattet. Schüler der Prima hiesiger Gymnasien oder der im Bange gleichstehenden Lehranstalten können in dringlichen Fällen Bücher entleihen; jedoch bedarf es für jedes einzelne Werk einer Bescheinigung des Direktors oder des Ordinarius (vgl. § 14); von der Benutzung der Handbibliothek des Lesesaales sind sämtliche Schüler ausgeschlossen. Bezüglich der Benutzung der Stadtbibliothek durch Schüler bezw. Schülerinnen anderer hiesiger Lehranstalten sind die durch Aushang in der Vorhalle des Bibliothekgebäudes bekannt gemachten vorläufigen Vereinbarungen mit den Anstalts-Direktoren massgebend. § 3. Die Besucher des Lesesaales sind, auch wenn sie nur die Einsicht der Kataloge beanspruchen, verpflichtet, an jedem — 55 — einzelnen Benutzungstage Namen, Stand, Wohnung (Strasse und Hausnummer) und Datum ohne besondere Aufforderung in das am Eingange ausliegende Kontrollbuch in leserlicher Schrift einzutragen. Der Bibliothekar ist berechtigt, eine andere Art der Kontrolle nach seinem Ermessen einzuführen. §4. Im Lesesaale haben sich die Besucher des lauten Sprechens und jeder anderen Störung zu enthalten. Kleidungsstücke, Stöcke, Schirme und dergl. dürfen nicht auf den Tischen oder Bücherpulten, sondern nur an den dazu bestimmten Gestellen aufbewahrt werden. § 5. Die Benutzung der Bücher hat mit der grössten Schonung zu geschehen. Beim Durchzeichnen ist das Durchstechen mittels Nadeln und das Durchdrücken auf färbender Unterlage sowie der Gebrauch von Tinte oder flüssigen Farben unbedingt verboten. Jedes Einzeichnen oder Einschreiben in die Bücher mit Feder oder Stift — sei es auch Berichtigung von Druck- oder andern Fehlern —, Umbiegen der Blätter und unrichtiges Falten der Abbildungen ist untersagt. § 6. Werke des Lesesaales sind nach dem Gebrauche, um Irrtümer bei der Wiederaufstellung zu vermeiden, dem aufsichtführenden Beamten zu übergeben. § 7- Die mit dem Vermerk „Bestellt" auf einem bestimmten Arbeitsplatze bereitgelegten Werke sind nur dem Besteller zugänglich. § 8. Die zu entleihenden Bücher, ebenso die im Lesesaale zu benutzenden Werke, soweit sie nicht in demselben bereits Auf- n %mi — 56 — Stellung gefunden haben, sind, jedes auf besonderm Zettel, bis spätestens 9 Uhr vormittags schriftlich zu bestellen. Ein am Eingang zur Stadtbibliothek befindlicher Briefkasten dient zur Aufnahme der Bestellzettel. Die letztern müssen ausser dem Namen des Bestellers die genauen Titel der gewünschten Werke und, wenn sie aus den Katalogen der Bibliothek ausgezogen sind, auch die Angabe des Formats, der Signatur und der Nummer enthalten. Für Bestellungen können auch gedruckte Bestellzettel und Quittungsformulare verwendet werden, welche von der Stadtbibliothek in beschränkter Zahl unentgeltlich abgegeben werden. Innerhalb des Stadtbezirks findet eine Korrespondenz über die Benutzung der Bibliothek in der Regel nicht statt. ik § 9. Bestellzettel, welche unleserlich geschrieben sind oder ein Format von 8 : 12 Gentimeter nicht erreichen, bleiben unberücksichtigt. Ausnahmsweise ist gleichzeitige Bestellung mehrerer Werke durch Postkarte zulässig. § 10. Wird ein Werk im Lesesaale von mehrern Personen In Anspruch genommen, so kann jede derselben, sofern nicht eine gütliche Übereinkunft stattfindet, nur auf eine Benutzungszeit von einer Woche Anspruch erheben. Die Reihenfolge der Benutzer richtet sich nach dem Eingang der Bestellungen; in Zweifelsfällen entscheidet der Bibliothekar. § 11. Der Bibliothekar ist in seinem Amtszimmer während seiner Sprechstunde (von 11—12 Uhr) zur persönlichen Beantwortung derjenigen Anfragen bereit, welche nicht durch den die Bücher- Expedition besorgenden Beamten erledigt werden können.