70 —
die Führung des Korrespondenz-Journals, des Portobuchs, derNachweisungen über die Mahngebühren und Verpackungskosten,die Reinschrift und Absendung der Briefe, die Ordnung und In-standhaltung der Akten, die Bestellung und Inventarisierung derBücher und Ausstattungsgegenstände, die Kontrolle der periodi-schen Schriften, den Geschäftsverkehr mit dem Buchbinder, dieVorrevision der Rechnungen, das Ausleihgeschäft, die Beauf-sichtigung des Lesesaales und die mit der Benutzung der Biblio-thek zusammenhängenden sonstigen Arbeiten.
§ 7-Für die Erledigung aller angegebenen Dienstgeschäfte und
die damit verbundene Führung der Geschäftsbücher erhält der
Sekretär genauere Anweisungen durch den Stadtbibliothekar, den
er in der Kontrolle des Bibliothekdieners, nach Bedarf auch in
der Ausarbeitung der Kataloge, Führung der Korrespondenz und
anderen Arbeiten zu unterstützen hat. Für den Verkehr mit
dem Publikum hat der Sekretär die Benutzungsordnung und die
ihm von dem Bibliothekar zugehenden Ausführungsbestimmungen
im Interesse des Publikums und der Anstalt genau zu beachten.
§ 8.Höfliches aber bestimmtes Auftreten im Verkehr mit dem Publi-kum wird dem Sekretär besonders zur Pflicht gemacht; Beschwer-den gegen das Publikum hat er bei dem Bibliothekar anzubringen.
§ 9.Die auf die Benutzung der Bibliothek bezügliche, innerhalb desStadtgebietes kurzerhand geführte Korrespondenz hat der Sekretärselbständig zu erledigen und mit der Firma „Die Bücherexpeditionder Stadtbibliothek: N. N., Bibliotheksekretär" zu zeichnen.
§ 10.Die jederzeitige Ergänzung und Änderung dieser Dienstan-weisung bleibt vorbehalten.
Köln, am 16. Mai 1890. Der Oberbürgermeister
Becker.