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Zweiter Abschnitt. .
Die Auswahl der zu erwerbenden Gegenstände.
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I. Nach der äusseren Herstellungsart.
Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Sammlung zu wissen-schaftlichen Zwecken und zu ernster Belehrung; sie hat — umihre Begrenzung gegen die übrigen hiesigen wissenschaftlichenund Kunstsammlungen hiermit festzustellen — vorwiegend Druck-schriften in ihren Bereich zu ziehen; es handelt sich dabei selbst-redend nicht ausschliesslich um eigentliche Bücher grösserenoder geringeren Umfanges; auch Karten, Pläne und Abbildungenkommen in Betracht, falls sie gedruckt oder sonst auf mechanischvervielfältigendem Wege hergestellt sind und falls sie nicht alshervorragende Kunstblätter in das Wallraf-Bichartz- bezw. in dasKunstgewerbe-Museum, oder auch als Stücke von vorwiegendlokalgeschichtlichem Interesse in das Historische Museum gehören 1 ).Handschriften und Handzeichnungen werden in der Begel nicht
') Ein systematischer Austausch zwischen den städtischen wissen-schaftlichen und Kunstsammlungen ist angebahnt. Als offenbar fremdartigeBestandteile besitzt die Bibliothek gegenwärtig noch die als „Lippert'scheDaktyliothek" bekannte Sammlung von Abdrücken geschnittener Steinesowie die Kupferstichsammlung der Gymnasialbibliothek.